Prof. Dr. Wielsch hat im Verfassungsblog eine Anmerkung zum gestern (31.05.16) ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgericht im Fall „Metall auf Metall“ (1 BvR 1585/13, Pressemitteilung) verfasst. Er lobt darin das Urteil als Bekräftigung der Kunstfreiheit im Kontrast zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.