Datum:
Fr, 11. Jul 2014, 13.30 Uhr

Ort:
Universität zu Köln, Aula 2
Fairtrade, Bonner Talweg 177, Bonn

Form:
Podiumsdiskussion

Formlose Anmeldung:
privatrechtstheorie@uni-koeln.de

Unter der Frage “Private Standards als globales Recht?” laden der Lehrstuhl und Fairtrade International alle interessierten StudentInnen zu einer Diskussion über rechtliche Aspekte der Fairtrade-Zertifizierung ein. Das Gespräch findet am 11.7.2013 in Bonn in der Zentrale von Fairtrade International, der weltweiten Dachorganisation für Fairtrade-Siegelorganisationen, statt.

Ob Sweatshops in Bangladesh, Kinderarbeit auf Baumwollplantagen in Burkina Faso oder Tageslöhne von $ 1,60 als Kaffeepflücker in Nicaragua: Die Missstände globaler Produktionsketten haben die strukturelle Eignung nationalen und internationalen Rechts zur Sicherung gerechter Arbeits- und Umweltbedingungen in Produktionsländern zunehmend in Zweifel gezogen. Demgegenüber haben sich private Standards als ein innovatives Instrument der Regulierung von Warenabsatzketten erwiesen, dessen rechtliche Wirkung es zu untersuchen lohnt:

Wie werden Fairtrade-Standards entwickelt? In welchen Verfahren wird ihre Einhaltung kontrolliert, wer entscheidet im Streitfalle? Welche Instrumente bietet nationales Recht etwa im Kauf- und Werberecht, um auf Standard-Verletzungen zu reagieren? Kann die öffentliche Hand im Vergaberecht die Einhaltung von Fairtrade-Standards verlangen?

Zum Ablauf: Die Veranstaltung beginnt am 11.7.2013 um 13:30 Uhr mit einer Einführung durch Prof. Wielsch in Raum S 23 im Seminargebäude; anschließend fährt die Gruppe gemeinsam vom Bahnhof Köln-Süd nach Bonn. Diskussionsbeginn bei Fairtrade ist um 15 Uhr (Bonner Talweg 177, 53129 Bonn).