Google. Rechtsevolution eines globalen Mediums“:

Ein gemeinsames Seminar der Universitäten Köln und Frankfurt

Was 1998 in einer Garage in Kalifornien begann, hat sich zu einem globalen Medienkonzern entwickelt, der neben der Suchmaschine über eine Vielzahl von zunehmend verschränkten Funktionalitäten das gesamte Internet prägt. Entsprechend fragmentiert sind auch die Rechtsregimes, die Google umgeben. Nicht nur haben nationale und internationale Gerichte in teils divergierenden Entscheidungen zahlreiche Einzelfragen entschieden, zugleich wirkt Google als globaler Rechtsakteur über unternehmenseigene Regeln selbst an der Ausgestaltung dieser Rechtsregimes mit.

Plakat_Google

Im Wintersemester 2015/16 veranstalteten Prof. Dr. Thomas Vesting aus dem öffentlichen Recht (Frankfurt a.M.) und Prof. Dr. Dan Wielsch (Köln) aus dem Privatrecht ein gemeinsames medienrechtliches Seminar unter dem Titel „Google. Rechtsevolution eines globalen Mediums“, an dem Studierende aus beiden Städten teilnahmen. Anhand von Entscheidungen aus verschiedenen Rechtsgebieten und bezogen auf verschiedene Dienste von Google sollte untersucht werden, wie sich nationale und internationale Rechtsordnungen auf Googles immer größer werdende gesellschaftliche Funktion einstellen. Wie lassen sich einzelne Rechtsinstitute für wiederkehrende Kollisionslagen anpassen? Welches der „vielen Gesichter“ Googles wird vom Recht rezipiert?

Das fakultätenübergreifende Seminar begann mit einer Auftaktveranstaltung am 19. November 2015 an der Universität zu Köln. Mit zwei Impulsreferaten durch Prof. Vesting und Prof. Wielsch sowie einem Vortrag zu Open Source und Android von Herrn RA Dr. Lutz Keppeler wurden die Studierenden in das rechtliche Themengeflecht um Google gerade auch aus Sicht der Praxis eingeführt. Zugleich diente die Auftaktveranstaltung als erster Begegnungspunkt zwischen Frankfurter und Kölner Studierenden, um sich über den Stand ihrer Recherchen zu ihren jeweiligen Seminararbeitsthemen auszutauschen. Zu diesen Themen gehörten u.a. das Recht auf Vergessenwerden, die Quasi-Monopolstellung Googles, die Auswirkungen der Unwirksamkeit des Safe Harbor-Abkommens, die Kontraktualisierung von Nutzerrechten sowie der Umgang Googles mit Datenschutzregeln. Die von den Studierenden und Doktoranden erarbeiteten Ergebnisse wurden darauf am 21. und 22. Januar 2016 in gemeinsamer Runde in Frankfurt vorgestellt und in ihren rechtlichen und rechtspolitischen Dimensionen auch mit dem Chef der Rechtsabteilung Google Deutschland, Herrn Dr. Arnd Haller, lebhaft diskutiert.

An das Seminar schloss sich am Abend des 21. Januar eine abendliche Podiumsdiskussion unter dem Titel „Google und das Urheberrecht“ in Frankfurt an. An ihr nahmen neben den beiden Veranstaltern als Diskutanten der Urheberrechtler Prof. Dr. Michael Grünberger (Universität Bayreuth), der Ökonom Prof. Dr. Leonhard Dobusch (FU Berlin) und Dr. Haller von Google Deutschland teil. Einen der Schwerpunkte der Podiumsdiskussion bildete das Google Books-Projekt. Diskutiert wurde, ob in Anlehnung an das US-amerikanische Urheberrecht mit seiner dynamischen Fair Use-Klausel eine Reformierung des deutschen Urheberrechts erforderlich ist. Angesprochen wurde neben einem „Urheberrechtsextremismus“ (Dobusch), der durch den Lobbyismus von Seiten der Rechteinhaber befeuert wird, auch, inwieweit das Digitalisieren und öffentliche Zugänglichmachen von Werken gerade in Übereinstimmung mit dem Willen der Urheber geschieht. Mit Blick in die Zukunft wurde insbesondere der Gedanke einer Ökologie des Urheberrechts diskutiert, der sich gegen die starke Ökonomisierung von Schutzrechten wendet und diese stattdessen mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung in Kultur und Wissenschaft ausgestalten möchte.

Auch wenn das Seminar mit den beiden Veranstaltungstagen in Frankfurt in lebhafter Erinnerung bleiben wird, ist es damit noch nicht abgeschlossen. Diesen Sommer geht es in die nächste Runde: Geplant ist eine Veröffentlichung der von den Studierenden und Doktoranden erstellten Seminararbeiten.

Köln, den 30. Mai 2016

Serdar Inci                            Robert Frenken                           Bodo Bützler