Veranstaltungen2016-11-18T11:34:08+00:00

Veranstaltungshinweise

Normative Welten – Filmvorführung „Der Prozeß”

Der Lehrstuhl lädt ein zur Filmvorführung von „Der Prozeß” und anschließender Diskussion. Gezeigt wird die Verfilmung des Kafka’schen Romans von Orson Welles (1962). Die Veranstaltung findet am 23.06 um 19:30 in der Bibliothek des Institutes für Staatsrecht (Prof. Höfling) statt. Wegen der begrenzten Platzzahl wird um Voranmeldung an privatrechtstheorie@uni-koeln.de gebeten.

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16.06.2016|

Seminarbericht „Google. Rechtsevolution eines globalen Mediums“

Google. Rechtsevolution eines globalen Mediums“:

Ein gemeinsames Seminar der Universitäten Köln und Frankfurt

Was 1998 in einer Garage in Kalifornien begann, hat sich zu einem globalen Medienkonzern entwickelt, der neben der Suchmaschine über eine Vielzahl von zunehmend verschränkten Funktionalitäten das gesamte Internet prägt. Entsprechend fragmentiert sind auch die Rechtsregimes, die Google umgeben. Nicht nur haben nationale und internationale Gerichte in teils divergierenden Entscheidungen zahlreiche Einzelfragen entschieden, zugleich wirkt Google als globaler Rechtsakteur über unternehmenseigene Regeln selbst an der Ausgestaltung dieser Rechtsregimes mit.

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Im Wintersemester 2015/16 veranstalteten Prof. Dr. Thomas Vesting aus dem öffentlichen Recht (Frankfurt a.M.) und Prof. Dr. Dan Wielsch (Köln) aus dem Privatrecht ein gemeinsames medienrechtliches Seminar unter dem Titel „Google. Rechtsevolution eines globalen Mediums“, an dem Studierende aus beiden Städten teilnahmen. Anhand von Entscheidungen aus verschiedenen Rechtsgebieten und bezogen auf verschiedene Dienste von Google sollte untersucht werden, wie sich nationale und internationale Rechtsordnungen auf Googles immer größer werdende gesellschaftliche Funktion einstellen. Wie lassen sich einzelne Rechtsinstitute für wiederkehrende Kollisionslagen anpassen? Welches der „vielen Gesichter“ Googles wird vom Recht rezipiert?

Das fakultätenübergreifende Seminar begann mit einer Auftaktveranstaltung am 19. November 2015 an der Universität zu Köln. Mit zwei Impulsreferaten durch Prof. Vesting und Prof. Wielsch sowie einem Vortrag zu Open Source und Android von Herrn RA Dr. Lutz Keppeler wurden die Studierenden in das rechtliche Themengeflecht um Google gerade auch aus Sicht der Praxis eingeführt. Zugleich diente die Auftaktveranstaltung als erster Begegnungspunkt zwischen Frankfurter und Kölner Studierenden, um sich über den Stand ihrer Recherchen zu ihren jeweiligen Seminararbeitsthemen auszutauschen. Zu diesen Themen gehörten u.a. das Recht auf Vergessenwerden, die Quasi-Monopolstellung Googles, die Auswirkungen der Unwirksamkeit des Safe Harbor-Abkommens, die Kontraktualisierung von Nutzerrechten sowie der Umgang Googles mit Datenschutzregeln. Die von den Studierenden und Doktoranden erarbeiteten Ergebnisse wurden darauf am 21. und 22. Januar 2016 in gemeinsamer Runde in Frankfurt vorgestellt und in ihren rechtlichen und rechtspolitischen Dimensionen auch mit dem Chef der Rechtsabteilung Google Deutschland, Herrn Dr. Arnd Haller, lebhaft diskutiert.

An das Seminar schloss sich am Abend des 21. Januar eine abendliche Podiumsdiskussion unter dem Titel „Google und das Urheberrecht“ in Frankfurt an. An ihr nahmen neben den beiden Veranstaltern als Diskutanten der Urheberrechtler Prof. Dr. Michael Grünberger (Universität Bayreuth), der Ökonom Prof. Dr. Leonhard Dobusch (FU Berlin) und Dr. Haller von Google Deutschland teil. Einen der Schwerpunkte der Podiumsdiskussion bildete das Google Books-Projekt. Diskutiert wurde, ob in Anlehnung an das US-amerikanische Urheberrecht mit seiner dynamischen Fair Use-Klausel eine Reformierung des deutschen Urheberrechts erforderlich ist. Angesprochen wurde neben einem „Urheberrechtsextremismus“ (Dobusch), der durch den Lobbyismus von Seiten der Rechteinhaber befeuert wird, auch, inwieweit das Digitalisieren und öffentliche Zugänglichmachen von Werken gerade in Übereinstimmung mit dem Willen der Urheber geschieht. Mit Blick in die Zukunft wurde insbesondere der Gedanke einer Ökologie des Urheberrechts diskutiert, der sich gegen die starke Ökonomisierung von Schutzrechten wendet und diese stattdessen mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung in Kultur und Wissenschaft ausgestalten möchte.

Auch wenn das Seminar mit den beiden Veranstaltungstagen in Frankfurt in lebhafter Erinnerung bleiben wird, ist es damit noch nicht abgeschlossen. Diesen Sommer geht es in die nächste Runde: Geplant ist eine Veröffentlichung der von den Studierenden und Doktoranden erstellten Seminararbeiten.

Köln, den 30. Mai 2016

Serdar Inci                            Robert Frenken                           Bodo Bützler

02.06.2016|

„Normative Welten”: Besuch des „Kaufmanns von Venedig” – 14. Mai

015_DIN_A2_RechtspluralismusIs that the law?“ lässt Shakespeare den rechtssuchenden Shylock in der Gerichtsszene seines „Kaufmanns von Venedig“ ungläubig fagen. Er pocht auf seinen Anspruch, als Pfand für einen nicht zurückgezahlten Kredit „ein Pfund Fleisch“ aus dem Körper des Antonio schneiden zu dürfen, wie beide eher scherzhaft vereinbart hatten. Ob das unerbittliche positive Recht zur Durchsetzung gelangen kann oder die Billigkeit Korrekturen verlangt ist nur eine von zahlreichen, auch aktuellen juristischen Grundsatzfragen, die das Stück auf die Bühne bringt und es zur Inspiration eines ganzen Forschungsfelds von „law and literature“ haben werden lassen.

Im Rahmen der Reihe „Normative Welten“ lädt der Lehrstuhl daher ein zum Besuch einer viel besprochenen Aufführung des „Kaufmanns von Venedig“ am Donnerstag, 14.5.2015 im Schauspiel Köln. Das Stück unter Regie von Stefan Bachmann beginnt um 19.30 Uhr im Depot 2 (Schanzenstraße 6-20).

Anmeldungen für das reservierte Kartenkontingent (studentischer Preis 7,70 €) bitte per Mail.

Nähere Informationen zur Aufführung erhalten Sie hier, zum Plakat gelangen Sie hier.

01.05.2015|

Normative Welten – Investitionsschutz im TTIP

Ort:
Universität zu Köln, Aula 2

Datum:
Do 11. Dez 2014, 19.30 Uhr

Form:
Podiumsgespräch

Informationen:
Eintritt frei. Keine Anmeldung.

Im Zuge der Debatte über das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) ist ein Mechanismus erstmals öffentlich auf den Prüfstand gekommen, der über Jahrzehnte die Praxis von Auslandsdirektinvestitionen bestimmt. Die Grundstruktur der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit entstand vor der Folie entwicklungspolitischer Leitideen und einer Weltwirtschaftsordnung, die sich seitdem wesentlich gewandelt haben. Folgt daraus ein Reformdruck, dem innerhalb des derzeitigen Rahmens entsprochen werden kann?

Unter dem Titel Wer soll’s richten? Perspektiven des Investitionsschutzes im TTIP-Freihandelsabkommen fragt daher der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie im Rahmen der Reihe Normative Welten danach, ob und ggf. in welcher Gestalt Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ein zukunftsweisendes Verfahren internationaler Konfliktlösung bietet, das auch im TTIP aufgenommen werden sollte. In einem namhaft besetzten Podiumsgespräch unter Moderation von Prof. Dr. Dan Wielsch am 11.12.2014 um 19.30 Uhrin der Aula 2 im Hauptgebäude diskutieren mit dem Publikum:

Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D.,
Prof. Dr. Isabel Feichtner, LL.M. (Cardozo), Goethe-Universität Frankfurt a.M.,
Dr. Stephan Schill, LL.M. (NYU), MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg und Gutachter für das BMWi zu CETA, sowie
Rupert Schlegelmilch, Direktor, Generaldirektion Handel/B, Europäische Kommission.

Eingangs sollen die wirtschafts- und justizpolitischen Grundannahmen diskutiert werden, auf die sich ein eigenständiges Rechtsschutzsystem für Auslandsinvestitionen stützt. Welche Besonderheiten gelten insofern im Verhältnis rechtsstaatlicher Industrienationen zueinander und wie wird dem in den Vertragsentwürfen zu CETA und TTIP Rechnung getragen? Innerhalb einer an Phänomenen des Rechtspluralismus interessierten Reihe wird besonderes Augenmerk der Frage geschenkt, ob Investitionsschiedsgerichtsbarkeit rechtliche Parallelregimes entstehen lässt, in denen Belange des Gemeinwohls und Prinzipien anderer völkerrechtlicher Teilordnungen strukturell kaum Berücksichtigung finden (können). Hat sich in der Schiedspraxis ein kleiner Kreis von Berufsträgern verselbständigt, der nun durch Präjudizienorientierung den Staaten die Rolle als „Herren der Verträge“ streitig macht? Liegen Perspektiven einer demokratischen Ausgestaltung der Investitionsschiedspraxis gerade im Vertrauen auf autonome Prinzipienbildung (in der Tradition der privaten Handelsschiedsgerichtsbarkeit) oder ist ein Umdenken auf einen öffentlich-rechtlichen Analyserahmen (in der Tradition zwischenstaatlicher Konfliktlösung) erforderlich?

Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Natterer GmbH, Esslingen, gilt herzlicher Dank für die Fotografie der Roben.

24.11.2014|

Normative Welten – Podiumsgespräch Datenschutz

Datum:
Fr, 10. Jul 2014, 19.30 Uhr

Ort:
Universität zu Köln, Aula 2

Form:
Podiumsdiskussion

Informationen:
Eintritt frei. Keine Anmeldung.

Daten avancieren zur Währung der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts und bilden eine Machtressource, um die Staaten und private Akteure gleichermaßen konkurrieren. Spätestens im Zuge der NSA-Affäre ist die Debatte um ein zukunftsweisendes Datenschutzkonzept an eine Weichenstellung gelangt. Wenn im Internet und an der Supermarktkasse unbekümmert über Aufenthaltsort, Freundeskreis und Konsumvorlieben Auskunft gegeben wird, erscheint eine persönlichkeitsrechtliche Anknüpfung zunehmend problematisch. Gleichzeitig fehlt übergreifenden Ansätzen jenseits des Staates ein transnational effektives Instrumentarium.

Unter dem Titel „Ich habe nichts zu verbergen. Datenschutz zwischen privater und öffentlicher Verantwortung“ fragt der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie im Rahmen der Reihe Normative Welten nach der Reichweite von Verantwortungssphären von Individuum, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im Umgang mit Datenmacht. In einem Podiumsgespräch zwischen Wissenschaft und Zivilgesellschaft unter Moderation von Prof. Dr. Dan Wielsch am 10.7.2014 um 19.30 Uhr in Hörsaal II im Hauptgebäude diskutieren mit dem Publikum:

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, BVerfRi a.D., Universität Hamburg/Bucerius Law School
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz a.D.

Ein Themenschwerpunkt soll dabei sein, welche Vorstellungen von „Privatheit“ den sehr verschiedenen derzeit verfolgten rechtlichen Ansätzen – von der Datenschutz-GrundVO über die EuGH-Rechtsprechung zum „Recht auf Vergessenwerden“ bis zu strategischer Prozessführung von europe-v-facebook.org – zugrunde liegen. Wie weit trägt „Privatheit“ als liberales normatives Ideal, wenn staatliche und private Entscheidungen auf größerer Datengrundlage durchaus gesellschaftliche Vorteile schaffen können und dem Einzelnen neue Möglichkeiten der Ausübung seiner Persönlichkeit eröffnen? Liegen Grenzen dann in oligopolistischen Strukturen etwa privater Internetdienste, denen gegenüber das Wettbewerbsrecht zu mobilisieren ist? Ist mit den Datenskandalen gar die Entwicklung des Internets an einen Wendepunkt gelangt, der eine Zuspitzung der Kritik am Medium selbst erwarten lässt?

15.06.2014|

Normative Welten – Diskussion bei Fairtrade International

Datum:
Fr, 11. Jul 2014, 13.30 Uhr

Ort:
Universität zu Köln, Aula 2
Fairtrade, Bonner Talweg 177, Bonn

Form:
Podiumsdiskussion

Formlose Anmeldung:
privatrechtstheorie@uni-koeln.de

Unter der Frage “Private Standards als globales Recht?” laden der Lehrstuhl und Fairtrade International alle interessierten StudentInnen zu einer Diskussion über rechtliche Aspekte der Fairtrade-Zertifizierung ein. Das Gespräch findet am 11.7.2013 in Bonn in der Zentrale von Fairtrade International, der weltweiten Dachorganisation für Fairtrade-Siegelorganisationen, statt.

Ob Sweatshops in Bangladesh, Kinderarbeit auf Baumwollplantagen in Burkina Faso oder Tageslöhne von $ 1,60 als Kaffeepflücker in Nicaragua: Die Missstände globaler Produktionsketten haben die strukturelle Eignung nationalen und internationalen Rechts zur Sicherung gerechter Arbeits- und Umweltbedingungen in Produktionsländern zunehmend in Zweifel gezogen. Demgegenüber haben sich private Standards als ein innovatives Instrument der Regulierung von Warenabsatzketten erwiesen, dessen rechtliche Wirkung es zu untersuchen lohnt:

Wie werden Fairtrade-Standards entwickelt? In welchen Verfahren wird ihre Einhaltung kontrolliert, wer entscheidet im Streitfalle? Welche Instrumente bietet nationales Recht etwa im Kauf- und Werberecht, um auf Standard-Verletzungen zu reagieren? Kann die öffentliche Hand im Vergaberecht die Einhaltung von Fairtrade-Standards verlangen?

Zum Ablauf: Die Veranstaltung beginnt am 11.7.2013 um 13:30 Uhr mit einer Einführung durch Prof. Wielsch in Raum S 23 im Seminargebäude; anschließend fährt die Gruppe gemeinsam vom Bahnhof Köln-Süd nach Bonn. Diskussionsbeginn bei Fairtrade ist um 15 Uhr (Bonner Talweg 177, 53129 Bonn).

25.09.2013|
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