Seminar zu den Grundlagen des Rechts

Aktuelle Informationen

Im Wintersemester 2015/16 biete ich gemeinsam mit Prof. Thomas Vesting, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht und Theorie der Medien (Goethe-Universität Frankfurt a.M.) ein Grundlagenseminar zum Thema „Google. Rechtsevolution eines globalen Mediums“ an.

Was 1998 in einer Garage in Kalifornien begann, hat sich zu einem globalen Medienkonzern entwickelt, der neben der Suchmaschine über eine Vielzahl von zunehmend verschränkten Funktionalitäten die Topographie des Internets prägt. Nadelöhr der digitalen Welt, innovativer Zugangsintermediär, Kommunikationsdienstleister, mächtiges Werbe- und Datenunternehmen, Kooperationspartner von Geheimdiensten – Google hat viele Gesichter. Entsprechend fragmentiert sind die Rechtsregimes, die Google umgeben: Nationale und internationale Gerichte haben in teils divergierenden Entscheidungen zahlreiche Einzelfragen entschieden; zugleich wirkt Google als globaler Rechtsakteur über unternehmenseigene Regeln selbst an der Ausgestaltung dieser Rechtsregimes mit. Sie ergeben sich nicht aus einer Strategie des „Fighting the law“ (Shoshana Zuboff), sondern sind als rechtsgebiets- und –ordnungsübergreifendes Netz aus Gerichtsentscheidungen, regulatorischen Maßnahmen und dem Eigen-Recht Googles Ausdruck einer medienspezifischen Rechtsevolution.

„Google-Recht“ ist hybrid über seine Quellen und beteiligten Akteure, mal national, mal global in seiner Reichweite und muss Antworten auf wiederkehrende Kollisionsfragen bieten. Diese erschöpfen sich nicht in der Abwägung individueller Rechtspositionen, sondern betreffen die Medienautonomie in Kollision mit personalen und sozialen Autonomien gleichermaßen. Sie werden aufgeworfen durch das Angebot globaler öffentlicher Netzwerkgüter aus kommerzieller Hand, die Strapazierung von Daten- und Persönlichkeitsschutz bei der Zugangsgewähr zu Wissen, kulturellen Gütern und globaler Kommunikation, die Kopplung von Mensch und Maschine im informationstechnischen System sowie durch den Zugriff von Geheimdiensten auf fusionierte Nutzerdaten. Das Seminar soll untersuchen, wie die Begründungslasten einzelner Rechtsinstitute etwa des Datenschutz-, Persönlichkeits-, Eigentums- oder Internationalen Privatrechts auf diese Kollisionslagen einzustellen sind und welche Funktion insbesondere Grundrechten für die neuen Rechtsbildungen zukommt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Studierende aller Studienphasen sowie DoktorandInnen. Es kann als Vorbereitungsseminar gem. § 44 StudProO 2014 belegt werden; bei einer Bewertung mit mindestens „vollbefriedigend“ kann das Seminar ebenso dazu genutzt werden, die Voraussetzung zur Promotionszulassung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 lit. b) bzw. Abs. 4 Satz 1 PromO 2014 zu erfüllen. Studierende der Schwerpunktbereiche 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9 sowie 12 können schließlich mit der erfolgreichen Seminarteilnahme nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 StudPrO 2014 eine Schwerpunktbereichsklausur ersetzen.

Ablauf und Vorbesprechung 

Interessierte werden eingeladen zu einer Vorbesprechung am 20. Oktober 2015 um 18 Uhr in der Bibliothek des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie (Hauptgebäude, Bauteil VIII, 2. OG).

Themenvorschläge sind über KLIPS einsehbar. Die Themen werden von Kölner und Frankfurter TeilnehmerInnen jeweils im Tandem bearbeitet. Zur Koordination dient ein Treffen in Köln am 19. November 2015. Die Arbeiten werden schließlich am 21. und 22. Januar 2016 in Frankfurt a.M. vorgestellt. Für Kölner TeilnehmerInnen entstehen keine Fahrt- und Unterbringungskosten.

Melden Sie sich gern bei Interesse und Rückfragen unter privatrechtstheorie@uni-koeln.de.

Vergangene Seminare

„Methoden transnationalen Rechts“ (gemeinsam mit Prof. Berger) (SS 2015)

„Das Recht des Internets“ (WS 2014/15)

„Rechtskritik“ (gemeinsam mit Prof. Kubiciel) (SS 2014)

„Basistexte der Privatrechtstheorie“ (SS 2011)