Lehrveranstaltungen des WS 2023/24 – Prof. Dr. Dan Wielsch

Termin: Di, 16.00 – 17.30 Uhr, WiSo-Gebäude Seminarraum 0.224

Kafkas düstere Bürokratien, Sophokles tragische Rechtskonflikte, Kleists markante Charaktere und seine scharfsinnige Sprache, aber auch die „Verfassungsprosa“ des Bundesverfassungsgerichts – dem lesenden Juristen und dem juristisch interessierten Literaten begegnen regelmäßig Verknüpfungen zwischen Recht und Literatur. Das „und“ kann mehreres bedeuten: Recht ‚in‘ der Literatur, Recht ‚als‘ Literatur oder auch die rechtliche Regulierung ‚von‘ Literatur. Im Vorbereitungsseminar sollen diese unterschiedlichen Perspektiven und ihre möglichen Verschränkungen anhand von Texten aus unterschiedlichen Epochen diskutiert werden.

Wir fragen: Was erzählt uns die Literatur über Schicksal, Recht und Schuld? Können wir aus der Bedeutungsbildung in den künstlichen Welten der Literatur etwas über die Bedeutungsbildung in den künstlichen Welten des Rechts erfahren? Was passiert, wenn wir juristische Texte – Gesetzestexte, Entscheidungen – mit literaturwissenschaftlichen Strategien lesen?

Die Veranstaltung richtet sich an alle Juristinnen und Juristen (aber auch fachfremde Stududierende im Rahmen des Studium Integrale), die Freude an der Arbeit mit literarischen Texten mitbringen und an einer anderen Perspektive auf das Recht interessiert sind. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die erste Sitzung bitte Friedrich Schiller „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ lesen (jede Textausgabe oder frei zugänglich unter http://www.zeno.org/Literatur/M/Schiller,+Friedrich/Erz%C3%A4hlungen/Der+Verbrecher+aus+verlorener+Ehre)

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Alle Begleitmaterialien der Vorlesung werden über Ilias bereit gestellt.

Termin: Mi, 10.00 – 13.30 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Die Veranstaltung knüpft an die bisher im Grundstudium erworbenen dogmatischen Kenntnisse an. Während diese in den bereichsspezifischen Vorlesungen jedoch meist isoliert dargestellt werden, steht nun das Zusammenspiel der einzelnen Rechtsinstitute bei der Lösung von Fällen im Mittelpunkt. Die Themen erstrecken sich auf die ersten drei Bücher des BGB.
Das Konzept der Übung baut auf der Fähigkeit zum informierten Rechtsgespräch in den einzelnen Terminen auf. Es ist deswegen unerlässlich, die Themen in Eigenarbeit vorzubereiten, damit in der Veranstaltung effektiv „geübt“ werden kann.
Das obligatorische Leseprogramm enthält zu jedem Übungstermin Leitentscheidungen der Rechtsprechung und thematische Aufsätze. Wir haben Ihnen die Begleitmaterialien zur Übung bereits zusammengestellt. Sie können diese in digitaler Form vollumfänglich über Ilias ab dem 02.10.2023 abrufen.

Der Zugriff auf die Materialien erfordert eine Anmeldung zur Übung in Ilias. Treten Sie bitte dort dem Kurs „Übung im Zivilrecht“ bei.

Termin: Di, 14.00 – 15.30 Uhr, Hörsaal XVIIb (Hauptgebäude)

Facebook und Hassbotschaften, Trump und Fake News, Böhmermann und Schmähkritik und das Recht auf Vergessenwerden. Diese und viele weitere Themen finden in den Medien statt und werden von weiten Teilen der Gesellschaft diskutiert. In der Rechtswissenschaft können die zugrundeliegenden Fragestellungen und Probleme insbesondere im Medienrecht verortet werden. Dabei handelt es sich um eine Querschnittmaterie. Bedeutung können in diesem Rechtsgebiet alle Rechtsnormen erhalten, die medienspezifische Sachverhalte betreffen. Die Spannbreite reicht von deliktischen Ansprüchen im BGB über das Presserecht bis hin zum Verfassungsrecht. Zentral ist die Kollision der sog. Kommunikationsgrundrechte mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Die Funktion der Medien ist vielfältig. Sie tragen nicht nur zur Entwicklung von Kultur und der Vermittlung von Meinungen bei, sondern sind auch als Wirtschaftsfaktor von Bedeutung. Vor allem stellen sie Öffentlichkeit her. Alle diese Funktionen sind von der Digitalisierung grundlegend betroffen. Wirtschaft und Politik geraten unter einen enormen Innovations- und Anpassungsdruck. Fake News und sog. Filterblasen kommen als Herausforderungen hinzu. Die rechtliche Auseinandersetzung mit medienspezifischen Fragen wird in der Gesellschaft immer wichtiger. Dazu möchte die Veranstaltung Grundkenntnisse verschaffen. Vor allem werden zentrale Gerichtsentscheidungen besprochen. Die Prüfungsleistung besteht aus einer Abschlussklausur.
Die Vorlesung richtet sich an alle, die Interesse an aktuellen Entwicklungen im Bereich der Medien haben und diese aus rechtlicher Perspektive diskutieren und einordnen wollen. Grundkenntnisse im Delikts- und Verfassungsrecht sollten vorhanden sein. Eine Vorschriftensammlung mit den relevanten Gesetzestexten ist für die gesamte Veranstaltung erforderlich.

Fechner/Mayer (Hrsg.), Medienrecht – Vorschriftensammlung, 17. Aufl. 2022

Beater, Medienrecht, 2. Aufl. 2016
Dörr/Schwartmann/Mühlenbeck, Medienrecht, 7. Aufl. 2023
Fechner, Medienrecht: Lehrbuch des gesamten Medienrechts, 22. Aufl. 2023
Fechner, Entscheidungen zum Medienrecht, 3. Aufl. 2018
v. Lewinski, Medienrecht, 2020
Peifer, Übungen im Medienrecht, 4. Aufl. 2022

Lehrveranstaltungen des SS 2023 – Prof. Dr. Dan Wielsch

Termin: Mo, 17.45 – 19.15 Uhr, Hörsaal A1 (Hörsaalgebäude); Di, 17.45 – 19.15 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts. Ziel ist es, dass Fälle aus dem zivilrechtlichen Pflichtfachbereich in beiden Materien sicher gelöst werden können.

Im Familienrecht wird behandelt: der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie, die allgemeinen Ehewirkungen und das eheliche Güterrecht, die Ehescheidung, Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Grundzüges des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts.

Im Erbrecht wird behandelt: die Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Erbrechts, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testamentsformen und Erbvertrag), die rechtliche Stellung des Erben (v.a. die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, das Rechtsverhältnis der Erben untereinander), Pflichtteilsrecht.

Gliederungen zu den einzelnen Terminen sowie weitere Literaturhinweise werden wochenweise in Ilias eingestellt.

Als Einführung und Überblick zum

a) Familienrecht: Schwab, Familienrecht, 30. Aufl. 2022

b) Erbrecht: Leipold, Erbrecht, 23. Aufl. 2022

Termin: Di, 14.00 – 15.30 Uhr, Hörsaal A1 (Hörsaalgebäude)

Die Vorlesung bietet einen Überblick über Grundfragen, die sich in jeder heutigen Rechtsordnung stellen: Welche Funktion besitzt Recht in modernen Gesellschaften? Wie unterscheiden sich Rechtsnormen von anderen Normen in der Gesellschaft, etwa solchen der Moral? Wie werden richterliche Entscheidungen begründet? Was sind Rechtsprinzipien? Was ist „Gerechtigkeit“ und welche Bedeutung hat sie für das positive Recht? Wie wird staatliches Recht legitimiert? Gibt es nicht-staatliches Recht?

Die Vorlesung ist zugleich Teil des Studium Integrale „WeiterDenken“ und steht auch Hörern offen, die nicht Rechtswissenschaft studieren.

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Die Veranstaltung möchte eine kritische und eigenständige Auseinandersetzung mit wesentlichen Strukturen und Begriffen des Rechts sowie mit den Mechanismen zu dessen Legitimation ermöglichen. Dadurch lassen sich auch rechtspraktische Fragestellungen und Argumentationen besser nachvollziehen. Zugleich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, sich auch in fremden – aber strukturell vergleichbaren – Rechtsordnungen schnell orientieren zu können.
Prüfmodus:
Im Studium Integrale erhalten Studierende 2 LP für die (aktive) Reflexion wissenschaftlicher & rechtstheoretischer Grundlagen. Mehr LP und andere Formen ihres Erwerbs bestehen für SI-Studierende nicht.

Termin: Mo, 16.00 – 17.30 Uhr, Hörsaal VIb (Hauptgebäude)

Das Urheberrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen auf den Gebieten der Kunst, Literatur, Musik und Wissenschaft. Die Vorlesung wird den gesellschaftlichen Veränderungsdruck erläutern, der infolge der Digitalisierung von Werken für das moderne Urheberrecht entsteht. Es bewegt sich in einem immer stärker werdenden Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, kulturpolitischen und persönlichkeitsrechtlichen Interessen, zu denen im Internet-Zeitalter die Interessen von Nutzern und Kreativen an einem erleichterten Zugang zu Werken hinzutreten. Das Rechtsgebiet wird dabei maßgeblich durch grundrechtliche und europarechtliche Vorgaben geprägt. Für Schwerpunktbereichsstudierende wird eine Klausur angeboten, welche die gutachterliche Lösung eines urheberrechtlichen Falles zum Gegenstand haben wird.
Hillig, Urheber- und Verlagsrecht, UrhR, dtv Beck Texte, 20. Aufl. 2021
Rehbinder/Peukert, Urheberrecht, 19. Aufl. 2023
Schack, Urheberrecht und Urhebervertragsrecht, 10. Aufl. 2021

Lehrveranstaltungen des SS 2023 – Prof. Dr. Dan Wielsch

Termin: Mo, 17.45 – 19.15 Uhr, Hörsaal A1 (Hörsaalgebäude); Di, 17.45 – 19.15 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts. Ziel ist es, dass Fälle aus dem zivilrechtlichen Pflichtfachbereich in beiden Materien sicher gelöst werden können.

Im Familienrecht wird behandelt: der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie, die allgemeinen Ehewirkungen und das eheliche Güterrecht, die Ehescheidung, Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Grundzüges des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts.

Im Erbrecht wird behandelt: die Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Erbrechts, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testamentsformen und Erbvertrag), die rechtliche Stellung des Erben (v.a. die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, das Rechtsverhältnis der Erben untereinander), Pflichtteilsrecht.

Gliederungen zu den einzelnen Terminen sowie weitere Literaturhinweise werden wochenweise in Ilias eingestellt.

Als Einführung und Überblick zum

a) Familienrecht: Schwab, Familienrecht, 30. Aufl. 2022

b) Erbrecht: Leipold, Erbrecht, 23. Aufl. 2022

Termin: Di, 14.00 – 15.30 Uhr, Hörsaal A1 (Hörsaalgebäude)

Die Vorlesung bietet einen Überblick über Grundfragen, die sich in jeder heutigen Rechtsordnung stellen: Welche Funktion besitzt Recht in modernen Gesellschaften? Wie unterscheiden sich Rechtsnormen von anderen Normen in der Gesellschaft, etwa solchen der Moral? Wie werden richterliche Entscheidungen begründet? Was sind Rechtsprinzipien? Was ist „Gerechtigkeit“ und welche Bedeutung hat sie für das positive Recht? Wie wird staatliches Recht legitimiert? Gibt es nicht-staatliches Recht?

Die Vorlesung ist zugleich Teil des Studium Integrale „WeiterDenken“ und steht auch Hörern offen, die nicht Rechtswissenschaft studieren.

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Die Veranstaltung möchte eine kritische und eigenständige Auseinandersetzung mit wesentlichen Strukturen und Begriffen des Rechts sowie mit den Mechanismen zu dessen Legitimation ermöglichen. Dadurch lassen sich auch rechtspraktische Fragestellungen und Argumentationen besser nachvollziehen. Zugleich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, sich auch in fremden – aber strukturell vergleichbaren – Rechtsordnungen schnell orientieren zu können.
Prüfmodus:
Im Studium Integrale erhalten Studierende 2 LP für die (aktive) Reflexion wissenschaftlicher & rechtstheoretischer Grundlagen. Mehr LP und andere Formen ihres Erwerbs bestehen für SI-Studierende nicht.

Termin: Mo, 16.00 – 17.30 Uhr, Hörsaal VIb (Hauptgebäude)

Das Urheberrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen auf den Gebieten der Kunst, Literatur, Musik und Wissenschaft. Die Vorlesung wird den gesellschaftlichen Veränderungsdruck erläutern, der infolge der Digitalisierung von Werken für das moderne Urheberrecht entsteht. Es bewegt sich in einem immer stärker werdenden Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, kulturpolitischen und persönlichkeitsrechtlichen Interessen, zu denen im Internet-Zeitalter die Interessen von Nutzern und Kreativen an einem erleichterten Zugang zu Werken hinzutreten. Das Rechtsgebiet wird dabei maßgeblich durch grundrechtliche und europarechtliche Vorgaben geprägt. Für Schwerpunktbereichsstudierende wird eine Klausur angeboten, welche die gutachterliche Lösung eines urheberrechtlichen Falles zum Gegenstand haben wird.
Hillig, Urheber- und Verlagsrecht, UrhR, dtv Beck Texte, 20. Aufl. 2021
Rehbinder/Peukert, Urheberrecht, 19. Aufl. 2023
Schack, Urheberrecht und Urhebervertragsrecht, 10. Aufl. 2021

Lehrveranstaltungen des WS 2022 – Prof. Dr. Dan Wielsch

Termin: Di, 16.00 – 17.30 Uhr, Seminarraum S25 (Seminargebäude)

Facebook und Hassbotschaften, Trump und fake news, Böhmermann und Schmähkritik und das Recht auf Vergessenwerden. Diese und viele weitere Themen finden in den Medien statt und werden von weiten Teilen der Gesellschaft diskutiert. In der Rechtswissenschaft können die zugrundeliegenden Fragestellungen und Probleme insbesondere im Medienrecht verortet werden. Dabei handelt es sich um eine Querschnittmaterie. Bedeutung können in diesem Rechtsgebiet alle Rechtsnormen erhalten, die medienspezifische Sachverhalte betreffen. Die Spannbreite reicht von deliktischen Ansprüchen im BGB über das Presserecht bis hin zum Verfassungsrecht. Zentral ist die Kollision der sog. Kommunikationsgrundrechte mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Die Funktion der Medien ist vielfältig. Sie tragen nicht nur zur Entwicklung von Kultur und der Vermittlung von Meinungen bei, sondern sind auch als Wirtschaftsfaktor von Bedeutung. Vor allem stellen sie Öffentlichkeit her. Alle diese Funktionen sind von der Digitalisierung grundlegend betroffen. Wirtschaft und Politik geraten unter einen enormen Innovations- und Anpassungsdruck. Fake news und sog. Filterblasen kommen als Herausforderungen hinzu. Die rechtliche Auseinandersetzung mit medienspezifischen Fragen wird in der Gesellschaft immer wichtiger. Dazu möchte die Veranstaltung Grundkenntnisse verschaffen. Vor allem werden zentrale Gerichtsentscheidungen besprochen. Die Prüfungsleistung besteht aus einer Abschlussklausur.
Die Vorlesung richtet sich an alle, die Interesse an aktuellen Entwicklungen im Bereich der Medien haben und diese aus rechtlicher Perspektive diskutieren und einordnen wollen. Grundkenntnisse im Delikts- und Verfassungsrecht sollten vorhanden sein. Eine Vorschriftensammlung mit den relevanten Gesetzestexten ist für die gesamte Veranstaltung erforderlich.

Literaturhinweise:
Fechner/Mayer (Hrsg.), Medienrecht – Vorschriftensammlung, 17. Aufl. 2022;
Fechner, Medienrecht: Lehrbuch des gesamten Medienrechts, 21. Aufl. 2021;
v. Lewinski, Medienrecht, 2020
Beater, Medienrecht, 2. Aufl. 2016;
Peifer, Übungen im Medienrecht, 3. Aufl. 2017;
Fechner, Entscheidungen zum Medienrecht, 3. Aufl. 2018;
Fechner/Pelz, Kurzfälle zum Medienrecht, 2018

Termin: Mo., 16.00 – 17.30 Uhr, Hörsaal II (Hauptgebäude)

Rechtsphilosophie fragt danach, ob das positive Recht auch „richtiges“ Recht ist. Während Dogmatik das geltende Recht darzustellen versucht, bleibt offen, ob dieses auch gerecht ist. Warum sind Rechtsnormen überhaupt verbindlich? Lassen sich zwingende Gründe für einen bestimmten Inhalt von Rechtsnormen finden? Etwa weil sich eine bestimmte Verteilung von Gütern oder die Auferlegung von Pflichten als gerecht erweisen ließe? Bedarf es zur Begründung des Rechts „überpositiver“ Richtigkeitskriterien, etwa der Moral oder Religion? Oder verfügt das Recht über eine eigene, von Moral unabhängige Rationalität?

Die Vorlesung stellt verschiedene rechtsphilosophische Ansätze vor, vermeidet aber eine bloß historisierende Betrachtung. Die Hörer sollen zum selbständigen Nachdenken über Recht angeregt werden: sie sollen in der Lage sein, gegenwärtige rechtsphilosophische Fragestellungen nicht nur zu verstehen, sondern auch selbst Stellung zu nehmen. Um die eigene Urteilskraft zu schulen, ist die Kenntnis einiger grundlegender Argumentationsmuster notwendig, die sich seit der Aufklärung entwickelt haben.

Abgerundet wird die Vorlesung durch die Analyse einiger ausgewählter Grundbegriffe des Rechts (Person, Eigentum, Vertrag, Staat, Verfassung etc.), von denen Einzelheiten aus dem bisherigen Studium bekannt sind, die sich aber erst durch einen Blick auf den philosophischen Legitimationsdiskurs voll erschließen und zusammenfügen.

Begleitmaterialien werden über Ilias bereitgestellt.

Seelmann/Demko, Rechtsphilosophie, 7. Aufl., 2019; Mahlmann, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, 6. Aufl. 2020; Braun, Rechtsphilosophie, 3. Aufl. 2022
Auch Hörer anderer Fakultäten sind willkommen.

Termin: Mi, 10.00 – 13.30 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Die Veranstaltung knüpft an die im Grundstudium erworbenen dogmatischen Kenntnisse an. Während diese in den bereichsspezifischen Vorlesungen jedoch meist isoliert dargestellt werden, steht nun das Zusammenspiel der einzelnen Rechtsinstitute bei der Lösung von Fällen im Mittelpunkt. Thematisch werden alle fünf Bücher des BGB abgedeckt, wobei die Schwerpunkte auf dem Schuld- und Sachenrecht liegen.
Das Konzept der Übung baut auf der Fähigkeit zum informierten Rechtsgespräch in den einzelnen Terminen auf. Es ist deswegen unerlässlich, die Themen in Eigenarbeit vorzubereiten, damit in der Veranstaltung auch wirklich geübt werden kann.
Das obligatorische Leseprogramm enthält zu jedem Übungstermin Leitentscheidungen der Rechtsprechung und thematische Aufsätze. Wir haben Ihnen die Begleitmaterialien zur Übung bereits zusammengestellt. Sie können diese in digitaler Form vollumfänglich über Ilias ab dem 01.10.2022 abrufen.

Der Zugriff auf die Materialien erfordert eine Anmeldung zur Übung in Ilias. Treten Sie bitte dort dem Kurs „Übung im Zivilrecht“ bei.

Lehrveranstaltungen des SoSe 2022 – PD Dr. Johanna Croon-Gestefeld

Termin: Mo, 12.00 – 13.30 Uhr und Di, 16.00 – 17:30 Uhr, Hörsaal II (Hauptgebäude)

Die Vorlesung wiederholt und vertieft Fragen des Kaufvertragsrechts. Sie behandelt die anderen Vertragstypen des BGB, wie z.B. Werk-, Dienst- und Mietvertrag, ferner die Schenkung, den Auftrag und – nur in Grundzügen – das Darlehen wie die Bürgschaft, die im Kern zum Stoff der Vorlesung Kreditsicherungsrecht gehört.
Die Vorlesung „Vertragliche Schuldverhältnisse“ schließt an die Vorlesungen des 1. Semesters an. Daher werden Kenntnisse des Allgemeinen Teils, insbesondere der Rechtsgeschäftslehre, des allgemeinen Leistungsstörungsrechts sowie des kaufvertraglichen Leistungstörungsrechts, wie es im 1. Semester behandelt wurde, vorausgesetzt.
Verständnis für das Vertragsrecht des BGB im systematischen Zusammenhang zu BGB AT und Schuldrecht AT.
Deutsch
mit medialer Unterstützung
Details
Für die Anmeldung zur Teilnahme müssen Sie sich in KLIPS 2.0 als Studierende*r identifizieren.
Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass an der zu dieser Vorlesung gehörenden Prüfung nur solche Studierende teilnehmen können, deren Nachname mit den Buchstaben A bis J beginnt oder die (auch) in einem der binationalen Bachelorstudiengänge der Fakultät eingeschrieben sind.
Angaben zur Prüfung
siehe Stellung im Studienplan
Es werden eine Abschlussklausur sowie eine vorbereitende Probeklausur angeboten. Die Termin der Abschlussklausur sowie der Klausurrückgabe und -besprechung werden über ILIAS bekannt gegeben. Erasmus-Studierende werden gegen Vorlesungsende mündlich geprüft.

Termin: Mo., 14.00 – 15.30 Uhr, Hörsaal A1 (Hörsaalgebäude)

Die Vorlesung bietet einen Überblick über Grundfragen, die sich in jeder heutigen Rechtsordnung stellen: Welche Funktion besitzt Recht in modernen Gesellschaften? Wie unterscheiden sich Rechtsnormen von anderen Normen in der Gesellschaft, etwa solchen der Moral? Wie werden richterliche Entscheidungen begründet? Was sind Rechtsprinzipien? Was ist „Gerechtigkeit“ und welche Bedeutung hat sie für das positive Recht? Wie wird staatliches Recht legitimiert? Gibt es nicht-staatliches Recht?

Die Vorlesung ist zugleich Teil des Studium Integrale „WeiterDenken“ und steht auch Hörern offen, die nicht Rechtswissenschaft studieren.

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Die Veranstaltung möchte eine kritische und eigenständige Auseinandersetzung mit wesentlichen Strukturen und Begriffen des Rechts sowie mit den Mechanismen zu dessen Legitimation ermöglichen. Dadurch lassen sich auch rechtspraktische Fragestellungen und Argumentationen besser nachvollziehen. Zugleich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, sich auch in fremden – aber strukturell vergleichbaren – Rechtsordnungen schnell orientieren zu können.
Deutsch
Prüfmodus:
Im Studium Integrale erhalten Studierende 2 LP für die (aktive) Reflexion wissenschaftlicher & rechtstheoretischer Grundlagen. Mehr LP und andere Formen ihres Erwerbs bestehen für SI-Studierende nicht.

Termin: Mi, 17.45 – 19.15 Uhr, Seminarraum A01 (Richard-Strauss-Str., Bauwens-Gebäude)

Durchgeführt in Kooperation mit Prof. Dr. Isolde Burr-Haase, Europäische Rechtslinguistik.

Der Schwerpunkt des Vorbereitungsseminars liegt in der Analyse von EuGH-Entscheidungen sowie einiger relevanter Schlussanträge aus dem Jahr 2021. Im Vordergrund wird die Frage stehen, welche Rolle die Mehrsprachigkeit des Unionsrechts bzw. die Gleichberechtigung aller 24 Amts- und Arbeitssprachen der Union im Verfahren gespielt hat (einführend Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht 9. A., § 5 Rn. 8 ff., § 9 Rn. 165 ff.).

Das Seminar richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften sowie der Romanistik/Linguistik. In transdisziplinärer Zusammenarbeit werden Fragen der juristischen Auslegung im Europarecht und rechtslinguistische Vorgehensweisen erörtert, die der Mehrsprachigkeit sowie der Übersetzungstätigkeit eine besondere Rolle zuweist. Implizit ist damit auch der Blick auf die Rezeption von EU-Rechtstexten im nationalen Recht gegeben, die insbesondere in Vorabentscheidungsersuchen angesprochen sind. Ein wichtiger Aspekt stellt die linguistische, sprachvergleichende Betrachtungsweise als Auslegungselement dar.

Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Bis Anfang Juni finden die Seminarsitzungen und alternierend die betreute Gruppenarbeit wöchentlich zu den oben angegebenen Zeiten statt. Als Kernstück dieser Lehrveranstaltung ist ein Tagesseminar im EuGH in Luxemburg vorgesehen, wo wir die im Seminar behandelte Thematik in Einzelvorträgen mit Praktikern aus verschiedenen Kabinetten, den Übersetzungsabteilungen sowie dem Wissenschaftlichen Dienst des EuGH diskutieren werden. Eine Abschlusssitzung am Ende des Sommersemesters wird die Diskussionsergebnisse für die Ausarbeitung aufbereiten.

Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Anfertigung einer Vorbereitungsseminararbeit erwartet, auf deren Basis ein Vortrag zu halten und ein Thesenpapier anzufertigen ist, das Bestandteil des in Luxemburg vorgelegten Dossiers sein wird.

Basiswissen im Europarecht ist vorteilhaft, unter zusätzlichem Aufwand ist aber auch eine Einarbeitung im laufenden Seminar möglich. Kenntnisse der englischen Sprache sind erforderlich, Grundkenntnisse einer romanischen Sprache (FR/IT/ES/PT) erwünscht, aber nicht zwingend.

Literaturhinweise werden in der 1. Sitzung des Seminars ausgegeben.

Das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem eine starke Dynamik beobachtbar ist. Medizinischer und technischer Fortschritt, aber auch gesellschaftliche Entwicklungen führen dazu, dass an das Familienrecht Forderungen nach Veränderung herangetragen werden. Einigen der aktuellen Themen soll im Rahmen des Seminars nachgespürt werden. Sollten faktische Lebensgemeinschaften einer ausdrücklichen Regelung zugeführt werden? Wie viele rechtliche Eltern soll ein Kind haben können? Wie steht es um das Recht auf Kenntnis der eigenen biologischen Abstammung? Und welche Herausforderungen stellt die Digitalisierung an elterliche Sorge? Diesen und ähnlichen Fragen wollen wir uns im Rahmen des Seminars nähern.
Kenntnisse im Familienrecht sind von Vorteil, werden aber nicht vorausgesetzt. Auf den Umstand, ob bereits die Vorlesung Familienrecht besucht wurde, wird bei der Themenvergabe geachtet.

Themenausgabe: 19.04.2022 – 12:30 Uhr

Blockseminar: 30.06. – 01.07.2022

Lehrveranstaltungen des WS 2021 – PD Dr. Johanna Croon-Gestefeld

Termin: Do, 14.00 – 17:30 Uhr, Aula 1

Ziel der Vorlesung Familien- und Erbrecht ist es, Ihnen einen Überblick über die Inhalte des 4. und 5. Buches des BGB zu geben. Im Familienrecht werden insbesondere die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen und das Güterrecht, die Verwandtschaft sowie die elterliche Sorge thematisiert. Im Erbrecht werden vorrangig die Verfügungen von Todes wegen, die gesetzliche Erbfolge, die Stellung des Erben (inkl. Erbengemeinschaft) und das Pflichtteilsrecht behandelt. Damit werden die Bereiche des Familien- und Erbrechts abgedeckt, die Gegenstand der staatlichen Pflichtfachprüfung sein können.
Über diese Grundlagen hinaus wird die Vorlesung auf aktuelle Themen des Familien- und Erbrechts, wie etwa Vorschläge zur Reform des Abstammungsrechts oder die Regelung des digitalen Nachlasses, eingehen.

Zu Beginn der Vorlesung werden eine Gliederung und Literaturempfehlungen zur Verfügung gestellt.

Termin: Fr.,08.00 – 09.30 Uhr, Aula 1

Die Vorlesung möchte Sie mit den Grundzügen der Rechtstheorie vertraut machen. Hierfür wird zunächst behandelt, was unter Rechtstheorie verstanden wird. Im weiteren Verlauf geht die Veranstaltung auf unterschiedliche Normverständnisse, den Prozess der Rechtserzeugung und die Beziehung des Rechts zu seiner Umwelt (Systeme der Gesellschaft oder Wirtschaft) ein. Zum Abschuss wird ein Überblick über neuere rechtstheoretische Entwicklungen gegeben.
Die Veranstaltung ist darauf angelegt, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zum eigenen kritischen Denken anzuregen. Es soll nicht die abstrakte Wissensvermittlung im Vordergrund stehen, sondern das gemeinsame Gespräch über die Funktion und das Funktionieren des Rechts.
Rechtsphilosophische oder -theoretische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Ein begleitender Reader wird zu Beginn des Semesters zur Verfügung gestellt.

Termin: Mi, 27.10.21, 12.00-14.00, Hörsaal VIIa

Nachhaltigkeit ist eines der prägenden Konzepte unserer Zeit. Inzwischen hat es auch im Zivilrecht Einzug gehalten. Das Seminar verfolgt verschiedene Ziele: Zunächst sollen die unterschiedlichen Verwendungen des Begriffs der Nachhaltigkeit im Zivilrecht untersucht werden. Des Weiteren sollen die teils schon Jahrzehnte alten Debatten um das Umweltprivatrecht näher beleuchtet werden. Schließlich geht es um die Analyse aktueller Bestrebungen, die Nachhaltigkeit mit Mitteln des Zivilrechts zu fördern.
Zu Beginn des Semesters wird in einer Veranstaltung in das Oberthema der „Nachhaltigkeit im Zivilrecht“ eingeführt und es steht die Wahl der einzelnen Seminararbeitsthemen an. Während des Bearbeitungszeitraums werden individuelle Gespräche über Zuschnitt und Inhalt der Seminararbeiten als Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt. Im Februar 2022 stellen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Arbeiten in einem gemeinsamen Seminar vor.

Die Themenvergabe: Mittwoch, den 27.10.2021

Der Bearbeitungszeitraum liegt bei 6 Wochen.

Am Donnerstag und Freitag, 3.-4.2.2022, sollen die Seminararbeiten besprochen werden.

Termin: Mi., 17.45 – 19.15, Hörsaal G (Hörsaalgebäude)/Zoom

Durchgeführt in Kooperation mit Prof. Dr. Isolde Burr-Haase, Europäische Rechtslinguistik.

Der Schwerpunkt des Vorbereitungsseminars liegt in der Analyse des Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union anhand der neuen Verordnung 2021/784 zur Bekämpfung und Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Aus juristischer Sicht wird es dabei vor allem um Aspekte der Legistik bzw. Gesetzgebungstechnik und der praktischen Auslegung mehrsprachigen Rechts gehen, während die linguistische Perspektive vor allem sprachvergleichende Analysen ermöglicht und so die Abfassung, Übersetzung und Deutung mehrsprachiger Rechtstexte kritisch informiert.
Das Seminar richtet sich an Studierende sprachwissenschaftlicher Fächer und der Rechtswissenschaften und ist auf transdisziplinäre Zusammenarbeit ausgerichtet. Sein Anliegen ist auch die Förderung gegenseitigen Lernens und der Erweiterung des jeweiligen Fachhorizonts. Den Teilnehmenden wird deshalb aufgegeben, in fachlich gemischten Teams an spezifischen, den obigen Rechtsakt betreffenden Fragestellungen zu arbeiten.
Im Zentrum des Seminars steht die linguistische, sprachvergleichende Betrachtungsweise als Auslegungselement. Seit der von juristischer Seite maßgeblichen Publikation von Isabel Schübel-Pfister (Sprache und Gemeinschaftsrecht, Duncker & Humblot Berlin 2004) hat sich die Anzahl der EU-Mitgliedsländer und der offiziellen EU-Sprachen mehr als verdoppelt. Die wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema ist sehr umfänglich geworden und demonstriert die deutlich gewachsene Bedeutung einer Europäischen Rechtslinguistik, vgl. u. a.:
Baaij, Legal Integration and Language Diversity. Rethinking Translation in EU Lawmaking, Oxford University Press Oxford 2018
Sobotta, Die Mehrsprachigkeit als Herausforderung und Chance bei der Auslegung des Unionsrechts“, ZERL 2015 [urn:nbn:de:0009-24-40011], https://zerl.uni-koeln.de/rubriken/vortraege/sobotta-die-mehrsprachigkeit-als-herausforderung-und-chance-bei-der-auslegung-des-unionsrechts,
Zedler, Mehrsprachigkeit und Methode, Nomos Baden-Baden 2015 sowie aktuell
Van der Jeught, Linguistic Autonomy of EU Institutions, Bodies and Agencies, ZERL 2021 [urn:nbn.de:hbz:38-356381), https://zerl.uni-koeln.de/rubriken/forschung/vanderjeught-2021-linguistic-autonomy-eu-institutions

Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Zunächst finden in mehrwöchigem Abstand Seminarsitzungen statt, in denen entweder Inhalte vermittelt oder Gelegenheiten zur betreuten Gruppenarbeit gegeben werden. Kernstück der Lehrveranstaltung wird dann ein Tagesseminar im Januar 2021 bei der Direktion Rechtsakte in Brüssel sein. Dort sollen die im Seminar behandelten Inhalte in Einzelvorträgen präsentiert und ausführlich mit Experten diskutiert werden. Sollte eine Abhaltung in Präsenz pandemiebedingt nicht möglich sein, finden alternativ gemeinsame wöchentliche Zoom-Sitzungen statt, bei denen die obigen Programmpunkte auch abgedeckt werden können.

Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, dessen Thesenpapier Bestandteil eines in Brüssel vorgelegten Dossiers sein wird. Zudem wird die Anfertigung einer auf dieses Referat bezogenen Hausarbeit (je nach Prüfungsordnung vor- oder nach dem Tagesseminar in Brüssel) erforderlich sein.
Gegebenenfalls wird im Anschluss zur öffentlichen Präsentation der Ergebnisse ein gemeinsames Abschlussdossier erarbeitet.

Lehrveranstaltungen des SoSe 2021 – Prof. Dr. Dan Wielsch

Termin: Mo, 17.45 – 18.30 Uhr, Zoom und Di 08:00 – 09:30 Uhr, Zoom

Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts. Ziel ist es, dass Fälle aus dem zivilrechtlichen Pflichtfachbereich in beiden Materien sicher gelöst werden können.

Im Familienrecht wird behandelt: der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie, die allgemeinen Ehewirkungen und das eheliche Güterrecht, die Ehescheidung, Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Grundzüges des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts.

Im Erbrecht wird behandelt: die Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Erbrechts, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testamentsformen und Erbvertrag), die rechtliche Stellung des Erben (v.a. die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, das Rechtsverhältnis der Erben untereinander), Pflichtteilsrecht.

Gliederungen zu den einzelnen Terminen sowie weitere Literaturhinweise werden wochenweise in Ilias eingestellt.

Als Einführung und Überblick zum
a) Familienrecht: Schwab, Familienrecht, 28. Aufl. 2020
b) Erbrecht: Leipold, Erbrecht, 22. Aufl. 2020

Termin: Di, 16.00 – 17.30 Uhr, Zoom

Rechtsphilosophie fragt danach, ob das positive Recht auch „richtiges“ Recht ist. Während Dogmatik das geltende Recht darzustellen versucht, bleibt offen, ob dieses auch gerecht ist. Warum sind Rechtsnormen überhaupt verbindlich? Lassen sich zwingende Gründe für einen bestimmten Inhalt von Rechtsnormen finden? Etwa weil sich eine bestimmte Verteilung von Gütern oder die Auferlegung von Pflichten als gerecht erweisen ließe? Bedarf es zur Begründung des Rechts „überpositiver“ Richtigkeitskriterien, etwa der Moral oder Religion? Oder verfügt das Recht über eine eigene, von Moral unabhängige Rationalität?

Die Vorlesung stellt verschiedene rechtsphilosophische Ansätze vor, vermeidet aber eine bloß historisierende Betrachtung. Die Hörer sollen zum selbständigen Nachdenken über Recht angeregt werden: sie sollen in der Lage sein, gegenwärtige rechtsphilosophische Fragestellungen nicht nur zu verstehen, sondern auch selbst Stellung zu nehmen. Um die eigene Urteilskraft zu schulen, ist die Kenntnis einiger grundlegender Argumentationsmuster notwendig, die sich seit der Aufklärung entwickelt haben.

Abgerundet wird die Vorlesung durch die Analyse einiger ausgewählter Grundbegriffe des Rechts (Person, Eigentum, Vertrag, Staat, Verfassung etc.), von denen Einzelheiten aus dem bisherigen Studium bekannt sind, die sich aber erst durch einen Blick auf den philosophischen Legitimationsdiskurs voll erschließen und zusammenfügen.

Begleitmaterialien werden über Ilias bereitgestellt.

Literatur: Seelmann/Demko, Rechtsphilosophie, 7. Aufl., 2019; Mahlmann, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, 6. Aufl. 2020; von der Pfordten, Rechtsphilosophie – Eine Einführung, 2013

Auch Hörer anderer Fakultäten sind willkommen.

Termin: Mo, 16.00 – 17.30 Uhr, Zoom

Das Urheberrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen auf den Gebieten der Kunst, Literatur, Musik und Wissenschaft. Die Vorlesung wird den gesellschaftlichen Veränderungsdruck erläutern, der infolge der Digitalisierung von Werken für das moderne Urheberrecht entsteht. Es bewegt sich in einem immer stärker werdenden Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, kulturpolitischen und persönlichkeitsrechtlichen Interessen, zu denen im Internet-Zeitalter die Interessen von Nutzern und Kreativen an einem erleichterten Zugang zu Werken hinzutreten. Das Rechtsgebiet wird dabei maßgeblich durch grundrechtliche und europarechtliche Vorgaben geprägt. Für Schwerpunktbereichsstudierende wird eine Klausur angeboten, welche die gutachterliche Lösung eines urheberrechtlichen Falles zum Gegenstand haben wird.

Literatur:
Hillig, Urheber- und Verlagsrecht, UrhR, dtv Beck Texte, 19. Aufl. 2020
Rehbinder/Peukert, Urheberrecht, 18. Aufl. 2018
Schack, Urheberrecht und Urhebervertragsrecht, 9. Aufl. 2019

Lehrveranstaltungen des SoSe 2020 – Prof. Dr. Dan Wielsch

Termin: Mo, 17.45 – 18.30 Uhr, Zoom und Di 14.00 – 15.30 Uhr, Zoom

Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts. Ziel ist es, dass Fälle aus dem zivilrechtlichen Pflichtfachbereich in beiden Materien sicher gelöst werden können.

Im Familienrecht wird behandelt: der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie, die allgemeinen Ehewirkungen und das eheliche Güterrecht, die Ehescheidung, Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Grundzüges des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts.

Im Erbrecht wird behandelt: die Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Erbrechts, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testamentsformen und Erbvertrag), letztwillige Anordnungen des Erblassers, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, das Rechtsverhältnis der Erben untereinander, Pflichtteilsrecht.

Eine Gliederung sowie weitere Literaturempfehlungen werden in der Vorlesung ausgegeben.

Als Einführung und Überblick zum
a) Familienrecht: Schwab, Familienrecht, 28. Aufl. 2020
b) Erbrecht: Leipold, Erbrecht, 22. Aufl. 2020

Termin: Di, 16.00 – 17.30 Uhr, Zoom

Kafkas düstere Bürokratien, Sophokles tragische Rechtskonflikte, Kleists markante Charaktere und seine scharfsinnige Sprache, aber auch die „Verfassungsprosa“ des Bundesverfassungsgerichts – dem lesenden Juristen und dem juristisch interessierten Literaten begegnen regelmäßig Verknüpfungen zwischen Recht und Literatur. Das „und“ kann mehreres bedeuten: Recht ‚in‘ der Literatur, Recht ‚als‘ Literatur oder auch die rechtliche Regulierung ‚von‘ Literatur. Im Vorbereitungsseminar sollen diese unterschiedlichen Perspektiven und ihre möglichen Verschränkungen anhand von Texten aus unterschiedlichen Epochen diskutiert werden.

Wir fragen: Was erzählt uns die Literatur über Schicksal, Recht und Schuld? Können wir aus der Bedeutungsbildung in den künstlichen Welten der Literatur etwas über die Bedeutungsbildung in den künstlichen Welten des Rechts erfahren? Was passiert, wenn wir juristische Texte – Gesetzestexte, Entscheidungen – mit literaturwissenschaftlichen Strategien lesen?

Die Veranstaltung richtet sich an alle Juristinnen und Juristen (aber auch fachfremde Stududierende im Rahmen des Studium Integrale), die Freude an der Arbeit mit literarischen Texten mitbringen und an einer anderen Perspektive auf das Recht interessiert sind. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die erste Sitzung bitte Friedrich Schiller „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ lesen (jede Textausgabe oder frei zugänglich unter http://www.zeno.org/Literatur/M/Schiller,+Friedrich/Erz%C3%A4hlungen/Der+Verbrecher+aus+verlorener+Ehre)

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Alle Begleitmaterialien der Vorlesung werden über Ilias bereit gestellt.

Termin: Mo, 16.00 – 17.30 Uhr, Zoom

Das Urheberrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen auf den Gebieten der Kunst, Literatur, Musik und Wissenschaft. Die Vorlesung wird den gesellschaftlichen Veränderungsdruck erläutern, der infolge der Digitalisierung von Werken für das moderne Urheberrecht entsteht. Es bewegt sich in einem immer stärker werdenden Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, kulturpolitischen und persönlichkeitsrechtlichen Interessen, zu denen im Internet-Zeitalter die Interessen von Nutzern und Kreativen an einem erleichterten Zugang zu Werken hinzutreten. Das Rechtsgebiet wird dabei maßgeblich durch grundrechtliche und europarechtliche Vorgaben geprägt. Für Schwerpunktbereichsstudierende wird eine Klausur angeboten, welche die gutachterliche Lösung eines urheberrechtlichen Falles zum Gegenstand haben wird.

Lehrveranstaltungen des WS 2019 – Prof. Dr. Dan Wielsch

Termin: Di, 08.00 – 9.30 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Die Vorlesung bietet einen Überblick über Grundfragen, die sich in jeder heutigen Rechtsordnung stellen: Welche Funktion besitzt Recht in modernen Gesellschaften? Wie unterscheiden sich Rechtsnormen von anderen Normen in der Gesellschaft, etwa solchen der Moral? Wie werden richterliche Entscheidungen begründet? Was sind Rechtsprinzipien? Was ist „Gerechtigkeit“ und welche Bedeutung hat sie für das positive Recht? Wie wird staatliches Recht legitimiert? Gibt es nicht-staatliches Recht?

Die Vorlesung ist zugleich Teil des Studium Integrale „WeiterDenken“ und steht auch Hörern offen, die nicht Rechtswissenschaft studieren.

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Die Veranstaltung möchte eine kritische und eigenständige Auseinandersetzung mit wesentlichen Strukturen und Begriffen des Rechts sowie mit den Mechanismen zu dessen Legitimation ermöglichen. Dadurch lassen sich auch rechtspraktische Fragestellungen und Argumentationen besser nachvollziehen. Zugleich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, sich auch in fremden – aber strukturell vergleichbaren – Rechtsordnungen schnell orientieren zu können.

Im Studium Integrale erhalten Studierende 2 LP für die (aktive) Reflexion wissenschaftlicher & rechtstheoretischer Grundlagen. Mehr LP und andere Formen ihres Erwerbs bestehen für SI-Studierende nicht. Siehe dazu auch die zusätzlichen Hinweise auf dieser Website.

Zum Überblick und zur Vorbereitung:
Adomeit/Hähnchen, Rechtstheorie für Studenten, 7. Aufl. 2018; Mahlmann, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, 5. Aufl. 2018; Vesting, Rechtstheorie, 2. Aufl. 2015

Termin: Di, 17.45 – 19.15 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Rechtsphilosophie fragt danach, ob das positive Recht auch „richtiges“ Recht ist. Während Dogmatik das geltende Recht darzustellen versucht, bleibt offen, ob dieses auch gerecht ist. Warum sind Rechtsnormen überhaupt verbindlich? Lassen sich zwingende Gründe für einen bestimmten Inhalt von Rechtsnormen finden? Etwa weil sich eine bestimmte Verteilung von Gütern oder die Auferlegung von Pflichten als gerecht erweisen ließe? Bedarf es zur Begründung des Rechts „überpositiver“ Richtigkeitskriterien, etwa der Moral oder Religion? Oder verfügt das Recht über eine eigene, von Moral unabhängige Rationalität?

Die Vorlesung stellt verschiedene rechtsphilosophische Ansätze vor, vermeidet aber eine bloß historisierende Betrachtung. Die Hörer sollen zum selbständigen Nachdenken über Recht angeregt werden: sie sollen in der Lage sein, gegenwärtige rechtsphilosophische Fragestellungen nicht nur zu verstehen, sondern auch selbst Stellung zu nehmen. Um die eigene Urteilskraft zu schulen, ist die Kenntnis einiger grundlegender Argumentationsmuster notwendig, die sich seit der Aufklärung entwickelt haben.

Abgerundet wird die Vorlesung durch die Analyse einiger ausgewählter Grundbegriffe des Rechts (Person, Eigentum, Vertrag, Staat, Verfassung etc.), von denen Einzelheiten aus dem bisherigen Studium bekannt sind, die sich aber erst durch einen Blick auf den philosophischen Legitimationsdiskurs voll erschließen und zusammenfügen.

Literatur: Seelmann/Demko, Rechtsphilosophie, 7. Aufl., 2019; Mahlmann, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, 5. Aufl. 2018; von der Pfordten, Rechtsphilosophie – Eine Einführung, 2013; Somek, Rechtsphilosophie zur Einführung

Auch Hörer anderer Fakultäten sind willkommen. Im Studium Integrale erhalten Studierende 2 LP für die (aktive) Reflexion wissenschaftlicher & rechtstheoretischer Grundlagen. Mehr LP und andere Formen ihres Erwerbs bestehen für SI-Studierende nicht. Kontakt für Leistungsverbuchung in Rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen: jura-vorlesungen@uni-koeln.de (Siehe dazu auch die Hinweise auf dieser Website).

Termin: Mi, 10.00 – 13.30 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Die Veranstaltung knüpft an die im Grundstudium erworbenen dogmatischen Kenntnisse an. Während diese in den bereichsspezifischen Vorlesungen jedoch meist isoliert dargestellt werden, steht nun das Zusammenspiel der einzelnen Rechtsinstitute bei der Lösung von Fällen im Mittelpunkt. Thematisch werden alle fünf Bücher des BGB abgedeckt, wobei die Schwerpunkte auf dem Schuld- und Sachenrecht liegen.
Das Konzept der Übung baut auf der Fähigkeit zum informierten Rechtsgespräch in den einzelnen Terminen auf. Es ist deswegen unerlässlich, die Themen in Eigenarbeit vorzubereiten, damit in der Veranstaltung auch wirklich geübt werden kann.
Das obligatorische Leseprogramm enthält zu jedem Übungstermin Leitentscheidungen der Rechtsprechung und thematische Aufsätze. Wir haben Ihnen die Begleitmaterialien zur Übung bereits zusammengestellt. Sie können diese in digitaler Form vollumfänglich über Ilias ab dem 01.10.2019 abrufen.

Der Zugriff auf die Materialien erfordert eine Anmeldung zur Übung in Ilias. Treten Sie bitte dort dem Kurs „Übung im Zivilrecht“ bei.

Lehrveranstaltungen des SoSe 2019

Termin: Mo, 17.45 – 18.30 Uhr, Hörsaal C (Hörsaalgebäude) und Di, 08.00 – 9.30 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts. Ziel ist es, dass Fälle aus dem zivilrechtlichen Pflichtfachbereich in beiden Materien sicher gelöst werden können.

Im Familienrecht wird behandelt: der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie, die allgemeinen Ehewirkungen und das eheliche Güterrecht, die Ehescheidung, Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Grundzüges des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts.

Im Erbrecht wird behandelt: die Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Erbrechts, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testamentsformen und Erbvertrag), letztwillige Anordnungen des Erblassers, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, das Rechtsverhältnis der Erben untereinander, Pflichtteilsrecht.

Eine Gliederung sowie weitere Literaturempfehlungen werden in der Vorlesung ausgegeben.

Termin: Di, 16.00 – 17.30 Uhr, Seminarraum S 11 (Seminargebäude)

Unter Bedingungen der Globalisierung wird die begrenzte Reichweite nationalstaatlicher und völkerrechtlicher Regulierung augenfällig. Damit ist jedoch kein Bedeutungsverlust, sondern ein Bedeutungs- und Strukturwandel des Rechts in der post-nationalen Konstellation verbunden.

Die großen Verteilungsfragen des 21. Jahrhunderts um Zugang zu materiellen (Wohlstand, Nahrung, Energie) wie immateriellen Gütern (Medikamentenpatente, digitale Werke) stellen sich auch als Zukunftsfragen der Rechtswissenschaft. Gleiches gilt für Überlegungen zur „Verfassung“ eines transnationalen Gemeinwesens: Welche Alternativen bestehen zum (derzeit unrealisierbaren und zudem normativ kritisierbaren) Modell einer „Welt-Regierung“?

An die Stelle von staatlicher Politik treten im transnationalen Regulierungsraum vermehrt private Akteure, die im Wege der Selbstregulierung etwa in Wirtschaft, Medien und Sport eigene, autonome Rechtsregimes schaffen. Aktuelle Beispiele von Menschenrechtsverletzungen durch multinationale Konzerne, der Destruktivität entfesselter Finanzmärkte, einer Umwelt gefährdenden Förderung des Freihandels durch die WTO oder Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch private Intermediäre des Internet haben auch Gegenkräfte in einer grenzüberschreitenden Zivilgesellschaft hervorgerufen, etwa die „Occupy“-Proteste oder die breite Mobilisierung gegen ACTA, CETA und TTIP. Worauf können konkurrierende normative Ordnungen eines pluralistischen Weltrechts ihre Legitimität gründen? Welche Maßstäbe gesellschaftlicher Verantwortung sind an „Private Governance Regimes“ anzulegen, die weder einem demokratischen Regelsetzungsprozess folgen noch (in den Augen der herrschenden Meinung) unmittelbar an Grundrechte gebunden sind?

Die Vorlesung richtet sich an Teilnehmer aus verschiedenen rechtswissenschaftlichen Schwerpunktbereichen, aber auch an Studierende anderer Fakultäten. Entsprechend sollen anhand querschnittartiger, konkreter Fallstudien Akteure, Prozesse und Institutionen des globalen Rechts dargestellt und diese mit dem Instrumentarium moderner Gerechtigkeitstheorien einer kritischen Beurteilung unterzogen werden.

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Alle Begleitmaterialien der Vorlesung werden über Ilias bereit gestellt.

Termin: Mo, 16.00 – 17.30 Uhr, Hörsaal XIb (Hauptgebäude)

Das Urheberrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen auf den Gebieten der Kunst, Literatur, Musik und Wissenschaft. Die Vorlesung wird den gesellschaftlichen Veränderungsdruck erläutern, der infolge der Digitalisierung von Werken für das moderne Urheberrecht entsteht. Es bewegt sich in einem immer stärker werdenden Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen, kulturpolitischen und persönlichkeitsrechtlichen Interessen, zu denen im Internet-Zeitalter die Interessen von Nutzern und Kreativen an einem erleichterten Zugang zu Werken hinzutreten. Das Rechtsgebiet wird dabei maßgeblich durch grundrechtliche und europarechtliche Vorgaben geprägt. Für Schwerpunktbereichsstudierende wird eine Klausur angeboten, welche die gutachterliche Lösung eines urheberrechtlichen Falles zum Gegenstand haben wird.

Lehrveranstaltungen des WS 2018

Termin: Mi, 10.00 – 13.00 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Die Veranstaltung knüpft an die im Grundstudium erworbenen dogmatischen Kenntnisse an. Während diese in den bereichsspezifischen Vorlesungen jedoch meist isoliert dargestellt werden, steht nun das Zusammenspiel der einzelnen Rechtsinstitute bei der Lösung von Fällen im Mittelpunkt. Thematisch werden alle fünf Bücher des BGB abgedeckt, wobei die Schwerpunkte auf dem Schuld- und Sachenrecht liegen.
Das Konzept der Übung baut auf der Fähigkeit zum informierten Rechtsgespräch in den einzelnen Terminen auf. Es ist deswegen unerlässlich, die Themen in Eigenarbeit vorzubereiten, damit in den einzelnen Terminen der Veranstaltung auch wirklich geübt werden kann.
Das obligatorische Leseprogramm enthält zu jedem Übungstermin jeweils Leitentscheidungen der Rechtsprechung, einen Überblicksaufsatz zur Einführung in das Themengebiet sowie Hinweise auf systematische Darstellungen in Lehrbüchern. Wir haben Ihnen die Begleitmaterialien zur Übung bereits zusammengestellt. Sie können diese in digitaler Form vollumfänglich über Ilias ab dem 01.10.2018 abrufen.

Der Zugriff auf die Materialien erfordert eine Anmeldung zur Übung in Ilias. Treten Sie bitte dort dem Kurs „Übung im Zivilrecht“ bei.

Termin: Mo, 16.00 – 17.30 Uhr, Hörsaal VIIa (Hauptgebäude)

Facebook und Hassbotschaften, Trump und fake news, Böhmermann und Schmähkritik und das Recht auf Vergessenwerden. Diese und viele weitere Themen finden in den Medien statt und werden von weiten Teilen der Gesellschaft diskutiert. In der Rechtswissenschaft können die zugrundeliegenden Fragestellungen und Probleme insbesondere im Medienrecht verortet werden. Dabei handelt es sich um eine Querschnittmaterie. Bedeutung können in diesem Rechtsgebiet alle Rechtsnormen erhalten, die medienspezifische Sachverhalte betreffen. Die Spannbreite reicht von deliktischen Ansprüchen im BGB über das Presserecht bis hin zum Verfassungsrecht. Zentral ist die Kollision der sog. Kommunikationsgrundrechte mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Die Funktion der Medien ist vielfältig. Sie tragen nicht nur zur Entwicklung von Kultur und der Vermittlung von Meinungen bei, sondern sind auch als Wirtschaftsfaktor von Bedeutung. Vor allem stellen sie Öffentlichkeit her. Alle diese Funktionen sind von der Digitalisierung grundlegend betroffen. Wirtschaft und Politik geraten unter einen enormen Innovations- und Anpassungsdruck. Fake news und sog. Filterblasen kommen als Herausforderungen hinzu. Die rechtliche Auseinandersetzung mit medienspezifischen Fragen wird in der Gesellschaft immer wichtiger. Dazu möchte die Veranstaltung Grundkenntnisse verschaffen. Vor allem werden zentrale Gerichtsentscheidungen besprochen. Die Prüfungsleistung besteht aus einer Abschlussklausur.
Die Vorlesung richtet sich an alle, die Interesse an aktuellen Entwicklungen im Bereich der Medien haben und diese aus rechtlicher Perspektive diskutieren und einordnen wollen. Grundkenntnisse im Delikts- und Verfassungsrecht sollten vorhanden sein. Eine Vorschriftensammlung mit den relevanten Gesetzestexten ist für die gesamte Veranstaltung erforderlich.

Literaturhinweise:
Fechner/Mayer (Hrsg.), Medienrecht – Vorschriftensammlung, 14. Aufl. 2018; Beck‘sche Textausgaben, Urheber- und Medienrecht, 1. Aufl. 2016; Fechner, Medienrecht: Lehrbuch des gesamten Medienrechts, 19. Aufl. 2018; Beater, Medienrecht, 2. Aufl. 2016; Petersen, Medienrecht, 5. Aufl. 2010; Peifer, Übungen im Medienrecht, 3. Aufl. 2017; Fechner, Entscheidungen zum Medienrecht, 3. Aufl. 2018; Fechner/Pelz, Kurzfälle zum Medienrecht, 1. Aufl. 2018

Lehrveranstaltungen des SoSe 2018

Termin: Di, 08.00 – 11.30 Uhr, Hörsaal II (Hauptgebäude)

Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts. Ziel ist es, dass Fälle aus dem zivilrechtlichen Pflichtfachbereich in beiden Materien sicher gelöst werden können.

Im Familienrecht wird behandelt: der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie, die allgemeinen Ehewirkungen und das eheliche Güterrecht, die Ehescheidung, Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Grundzüges des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts.

Im Erbrecht wird behandelt: die Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Erbrechts, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testamentsformen und Erbvertrag), letztwillige Anordnungen des Erblassers, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, das Rechtsverhältnis der Erben untereinander, Pflichtteilsrecht.

Eine Gliederung sowie weitere Literaturempfehlungen werden in der Vorlesung ausgegeben.

Termin: Mo, 16.00-17.30, Hörsaal VIIa (Hauptgebäude)

Unter Bedingungen der Globalisierung wird die begrenzte Reichweite nationalstaatlicher und völkerrechtlicher Regulierung augenfällig. Damit ist jedoch kein Bedeutungsverlust, sondern ein Bedeutungs- und Strukturwandel des Rechts in der post-nationalen Konstellation verbunden.

Die großen Verteilungsfragen des 21. Jahrhunderts um Zugang zu materiellen (Wohlstand, Nahrung, Energie) wie immateriellen Gütern (Medikamentenpatente, digitale Werke) stellen sich auch als Zukunftsfragen der Rechtswissenschaft. Gleiches gilt für Überlegungen zur „Verfassung“ eines transnationalen Gemeinwesens: Welche Alternativen bestehen zum (derzeit unrealisierbaren und zudem normativ kritisierbaren) Modell einer „Welt-Regierung“?

An die Stelle von staatlicher Politik treten im transnationalen Regulierungsraum vermehrt private Akteure, die im Wege der Selbstregulierung etwa in Wirtschaft, Medien und Sport eigene, autonome Rechtsregimes schaffen. Aktuelle Beispiele von Menschenrechtsverletzungen durch multinationale Konzerne, der Destruktivität entfesselter Finanzmärkte, einer Umwelt gefährdenden Förderung des Freihandels durch die WTO oder Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch private Intermediäre des Internet haben auch Gegenkräfte in einer grenzüberschreitenden Zivilgesellschaft hervorgerufen, etwa die „Occupy“-Proteste oder die breite Mobilisierung gegen ACTA, CETA und TTIP. Worauf können konkurrierende normative Ordnungen eines pluralistischen Weltrechts ihre Legitimität gründen? Welche Maßstäbe gesellschaftlicher Verantwortung sind an „Private Governance Regimes“ anzulegen, die weder einem demokratischen Regelsetzungsprozess folgen noch (in den Augen der herrschenden Meinung) unmittelbar an Grundrechte gebunden sind?

Die Vorlesung richtet sich an Teilnehmer aus verschiedenen rechtswissenschaftlichen Schwerpunktbereichen, aber auch an Studierende anderer Fakultäten. Entsprechend sollen anhand querschnittartiger, konkreter Fallstudien Akteure, Prozesse und Institutionen des globalen Rechts dargestellt und diese mit dem Instrumentarium moderner Gerechtigkeitstheorien einer kritischen Beurteilung unterzogen werden.

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Alle Begleitmaterialien der Vorlesung werden über Ilias bereit gestellt.

Termin: Di, 16.00-17.30, Seminarraum 2.225 (SSC).

Facebook und Hassbotschaften, Trump und fake news, Böhmermann und Schmähkritik sowie das Recht auf Vergessenwerden. Diese und viele weitere Themen finden in den Medien statt und werden von weiten Teilen der Gesellschaft diskutiert. In der Rechtswissenschaft können die zugrundeliegenden Fragestellungen und Probleme insbesondere im Medienrecht verortet werden. Dabei handelt es sich um eine Querschnittsmaterie. Bedeutung können in diesem Rechtsgebiet alle Rechtsnormen erhalten, die medienspezifische Sachverhalte betreffen. Die Spannbreite reicht von deliktischen Ansprüchen im BGB über das Presserecht bis hin zum Verfassungsrecht. Zentral ist die Kollision der sog. Kommunikationsgrundrechte mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Die Funktion der Medien ist vielfältig. Sie tragen nicht nur zur Entwicklung von Kultur und der Vermittlung von Meinungen bei, sondern sind auch als Wirtschaftsfaktor von Bedeutung. Vor allem stellen sie Öffentlichkeit her. Alle diese Funktionen sind von der Digitalisierung grundlegend betroffen. Wirtschaft und Politik geraten unter einen enormen Innovations- und Anpassungsdruck. Fake news und sog. Filterblasen kommen als Herausforderungen hinzu. Die rechtliche Auseinandersetzung mit medienspezifischen Fragen wird in der Gesellschaft immer wichtiger. Dazu möchte die Veranstaltung Grundkenntnisse verschaffen. Vor allem werden wir aktuelle Gerichtsentscheidungen besprechen.

Diese Veranstaltung richtet sich an alle, die Interesse an aktuellen Entwicklungen im Bereich der Medien haben und diese aus rechtlicher Perspektive diskutieren und einordnen wollen. Grundkenntnisse im Delikts- und Verfassungsrecht sollten vorhanden sein.
Die Prüfungsleistung besteht in der Anfertigung einer schriftlichen Ausarbeitung nebst deren mündlicher Präsentation.

Lehrveranstaltungen des WS 2017

Termin: Mo, 16:00 – 17:30 Uhr, Hörsaal II (Hauptgebäude)

Die Vorlesung bietet einen Überblick über Grundfragen, die sich in jeder heutigen Rechtsordnung stellen: Welche Funktion besitzt Recht in modernen Gesellschaften? Wie unterscheiden sich Rechtsnormen von anderen Normen in der Gesellschaft, etwa solchen der Moral? Wie werden richterliche Entscheidungen begründet? Was sind Rechtsprinzipien? Was ist „Gerechtigkeit“ und welche Bedeutung hat sie für das positive Recht? Wie wird staatliches Recht legitimiert? Gibt es nicht-staatliches Recht?

Die Vorlesung ist zugleich Teil des Studium Integrale „WeiterDenken“ und steht auch Hörern offen, die nicht Rechtswissenschaft studieren.

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Begleitende Texte werden bereitgestellt.

Die Veranstaltung möchte eine kritische und eigenständige Auseinandersetzung mit wesentlichen Strukturen und Begriffen des Rechts sowie mit den Mechanismen zu dessen Legitimation ermöglichen. Dadurch lassen sich auch rechtspraktische Fragestellungen und Argumentationen besser nachvollziehen. Zugleich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, sich auch in fremden – aber strukturell vergleichbaren – Rechtsordnungen schnell orientieren zu können.

Zum Überblick und zur Vorbereitung:
Adomeit/Hähnchen, Rechtstheorie für Studenten, 6. Aufl. 2012; Mahlmann, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, 4. Aufl. 2016; Vesting, Rechtstheorie, 2. Aufl. 2015

Termin: Mi, 10.00 – 13.30 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Die Veranstaltung knüpft an die im Grundstudium erworbenen dogmatischen Kenntnisse an. Während diese in den bereichsspezifischen Vorlesungen jedoch meist isoliert dargestellt werden, steht nun das Zusammenspiel der einzelnen Rechtsinstitute bei der Lösung von Fällen im Mittelpunkt. Thematisch werden alle fünf Bücher des BGB abgedeckt, wobei die Schwerpunkte auf dem Schuld- und Sachenrecht liegen.

Das Konzept der Übung baut auf der Fähigkeit zum informierten Rechtsgespräch in den einzelnen Terminen auf. Es ist deswegen unerlässlich, die Themen in Eigenarbeit vorzubereiten, damit in den einzelnen Terminen der Veranstaltung auch wirklich geübt werden kann.

Das obligatorische Leseprogramm enthält zu jedem Übungstermin jeweils Leitentscheidungen der Rechtsprechung, einen Überblicksaufsatz zur Einführung in das Themengebiet sowie Hinweise auf systematische Darstellungen in Lehrbüchern. Wir haben Ihnen die Begleitmaterialien zur Übung bereits zusammengestellt. Sie können diese in digitaler Form vollumfänglich über Ilias ab dem 01.10.2017 abrufen.

Termin: Di, 16.00 – 17.30 Uhr, Raum 4.210 (SSC), Beginn 17.10.2017 (weitere Termine siehe KLIPS).

Kafkas düstere Bürokratien, Sophokles tragische Rechtskonflikte, Kleists markante Charaktere und seine scharfsinnige Sprache, aber auch die „Verfassungsprosa“ des Bundesverfassungsgerichts – dem lesenden Juristen und dem juristisch interessierten Literaten begegnen regelmäßig Verknüpfungen zwischen Recht und Literatur. Das „und“ kann mehreres bedeuten: Recht ‚in‘ der Literatur, Recht ‚als‘ Literatur oder auch die rechtliche Regulierung ‚von‘ Literatur. Im Vorbereitungsseminar sollen diese unterschiedlichen Perspektiven und ihre möglichen Verschränkungen anhand von Texten aus unterschiedlichen Epochen diskutiert werden.

Wir fragen: Was erzählt uns die Literatur über Schicksal, Recht und Schuld? Können wir aus der Bedeutungsbildung in den künstlichen Welten der Literatur etwas über die Bedeutungsbildung in den künstlichen Welten des Rechts erfahren? Was passiert, wenn wir juristische Texte – Gesetzestexte, Entscheidungen – mit literaturwissenschaftlichen Strategien lesen?
Diese Veranstaltung richtet sich an alle, die Freude an der Arbeit mit literarischen Texten mitbringen und an einer anderen Perspektive auf das Recht interessiert sind. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die erste Sitzung bitte Friedrich Schiller „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ lesen (jede Textausgabe oder frei zugänglich unter http://gutenberg.spiegel.de/buch/der-verbrecher-aus-verlorener-ehre-3329/1).

Lehrveranstaltungen des SoSe 2017

Termin: Di, 10 – 11.30 Uhr, Hörsaal H II (Hauptgebäude) und Mi, 8 – 9.30 Uhr, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts. Ziel ist es, dass Fälle aus den im zivilrechtlichen Pflichtfachbereich vorgesehenen Untermaterien sicher gelöst werden können.

Im Familienrecht wird behandelt: der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie, die allgemeinen Ehewirkungen und das eheliche Güterrecht, die Ehescheidung, Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Grundzüges des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts.

Im Erbrecht wird behandelt: die Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Erbrechts, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testamentsformen und Erbvertrag), letztwillige Anordnungen des Erblassers, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, das Rechtsverhältnis der Erben untereinander, Pflichtteilsrecht.

Eine Gliederung sowie weitere Literaturempfehlungen werden in der Vorlesung ausgegeben.

 

Termin: Mo, 16 – 17.30 Uhr, Hörsaal H80 (Hörsaalgebäude)

Rechtsphilosophie fragt danach, ob das positive Recht auch „richtiges“ Recht ist. Während Dogmatik das geltende Recht darzustellen versucht, bleibt offen, ob dieses auch gerecht ist. Warum sind Rechtsnormen überhaupt verbindlich? Lassen sich zwingende Gründe für einen bestimmten Inhalt von Rechtsnormen finden? Etwa weil sich eine bestimmte Verteilung von Gütern oder die Auferlegung von Pflichten als gerecht erweisen ließe? Bedarf es zur Begründung des Rechts „überpositiver“ Richtigkeitskriterien, etwa der Moral oder Religion? Oder verfügt das Recht über eine eigene, von Moral unabhängige Rationalität?

Die Vorlesung stellt verschiedene rechtsphilosophische Ansätze vor, vermeidet aber eine bloß historisierende Betrachtung. Die Hörer sollen zum selbständigen Nachdenken über Recht angeregt werden: sie sollen in der Lage sein, gegenwärtige rechtsphilosophische Fragestellungen nicht nur zu verstehen, sondern auch selbst Stellung zu nehmen. Um die eigene Urteilskraft zu schulen, ist die Kenntnis einiger grundlegender Argumentationsmuster notwendig, die sich seit der Aufklärung entwickelt haben.

Abgerundet wird die Vorlesung durch die Analyse einiger ausgewählter Grundbegriffe des Rechts (Person, Eigentum, Vertrag, Staat, Verfassung etc.), von denen Einzelheiten aus dem bisherigen Studium bekannt sind, die sich aber erst durch einen Blick auf den philosophischen Legitimationsdiskurs voll erschließen und zusammenfügen.

Begleitmaterialien werden über Ilias bereitgestellt.

Termin: Di, 16 – 17.30 Uhr, Seminarraum S22 (Seminargebäude)

Unter Bedingungen der Globalisierung wird die begrenzte Reichweite nationalstaatlicher und völkerrechtlicher Regulierung augenfällig. Damit ist jedoch kein Bedeutungsverlust, sondern ein Bedeutungs- und Strukturwandel des Rechts in der post-nationalen Konstellation verbunden.

Die großen Verteilungsfragen des 21. Jahrhunderts um Zugang zu materiellen (Wohlstand, Nahrung, Energie) wie immateriellen Gütern (Medikamentenpatente, digitale Werke) stellen sich auch als Zukunftsfragen der Rechtswissenschaft. Gleiches gilt für Überlegungen zur „Verfassung“ eines transnationalen Gemeinwesens: Welche Alternativen bestehen zum (derzeit unrealisierbaren und zudem normativ kritisierbaren) Modell einer „Welt-Regierung“?

An die Stelle von staatlicher Politik treten im transnationalen Regulierungsraum vermehrt private Akteure, die im Wege der Selbstregulierung etwa in Wirtschaft, Medien und Sport eigene, autonome Rechtsregimes schaffen. Aktuelle Beispiele von Menschenrechtsverletzungen durch multinationale Konzerne, der Destruktivität entfesselter Finanzmärkte, einer Umwelt gefährdenden Förderung des Freihandels durch die WTO oder Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch private Intermediäre des Internet haben auch Gegenkräfte in einer grenzüberschreitenden Zivilgesellschaft hervorgerufen, etwa die „Occupy“-Proteste oder die breite Mobilisierung gegen ACTA, CETA und TTIP. Worauf können konkurrierende normative Ordnungen eines pluralistischen Weltrechts ihre Legitimität gründen? Welche Maßstäbe gesellschaftlicher Verantwortung sind an „Private Governance Regimes“ anzulegen, die weder einem demokratischen Regelsetzungsprozess folgen noch (in den Augen der herrschenden Meinung) unmittelbar an Grundrechte gebunden sind?

Die Vorlesung richtet sich an Teilnehmer aus verschiedenen rechtswissenschaftlichen Schwerpunktbereichen, aber auch an Studierende anderer Fakultäten. Entsprechend sollen anhand querschnittartiger, konkreter Fallstudien Akteure, Prozesse und Institutionen des globalen Rechts dargestellt und diese mit dem Instrumentarium moderner Gerechtigkeitstheorien einer kritischen Beurteilung unterzogen werden.

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Alle Begleitmaterialien der Vorlesung werden über Ilias bereit gestellt.

Lehrveranstaltungen des WS 2016

Termin: Di, 10 – 11.30 Uhr, Hörsaal H 80 (Philosophikum)

Kommentar:
Die Vorlesung bietet einen Überblick über Grundfragen, die sich in jeder heutigen Rechtsordnung stellen: Welche Funktion besitzt Recht in modernen Gesellschaften? Wie unterscheiden sich Rechtsnormen von anderen Normen in der Gesellschaft, etwa solchen der Moral? Wie werden richterliche Entscheidungen begründet? Was sind Rechtsprinzipien? Was ist „Gerechtigkeit“ und welche Bedeutung hat sie für das positive Recht? Wie wird staatliches Recht legitimiert? Gibt es nicht-staatliches Recht?

Die Veranstaltung möchte eine kritische und eigenständige Auseinandersetzung mit wesentlichen Strukturen und Begriffen des Rechts sowie mit den Mechanismen zu dessen Legitimation ermöglichen. Dadurch lassen sich auch rechtspraktische Fragestellungen und Argumentationen besser nachvollziehen. Zugleich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, sich auch in fremden – aber strukturell vergleichbaren – Rechtsordnungen schnell orientieren zu können.

Die Veranstaltung möchte eine kritische und eigenständige Auseinandersetzung mit wesentlichen Strukturen und Begriffen des Rechts sowie mit den Mechanismen zu dessen Legitimation ermöglichen. Dadurch lassen sich auch rechtspraktische Fragestellungen und Argumentationen besser nachvollziehen. Zugleich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, sich auch in fremden – aber strukturell vergleichbaren – Rechtsordnungen schnell orientieren zu können.

Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Begleitende Texte werden bereitgestellt.

Literatur zum Überblick und zur Vorbereitung:
Adomeit/Hähnchen, Rechtstheorie für Studenten, 6. Aufl. 2012; Mahlmann, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, 3. Aufl. 2014; Vesting, Rechtstheorie, 2. Aufl. 2015

Termin: Do, 16 – 17.30 Uhr, Seminarraum S 2.225 (SSC), 14-tägig mit Beginn am 17.10.2016

Kafkas düstere Bürokratien, Sophokles tragische Rechtskonflikte, Kleists markante Charaktere und seine scharfsinnige Sprache, aber auch die „Verfassungsprosa“ des Bundesverfassungsgerichts – dem lesenden Juristen und dem juristisch interessierten Literaten begegnen regelmäßig Verknüpfungen zwischen Recht und Literatur. Das „und“ kann mehreres bedeuten: Recht ‚in‘ der Literatur, Recht ‚als‘ Literatur oder auch die rechtliche Regulierung ‚von‘ Literatur. Im Vorbereitungsseminar sollen diese unterschiedlichen Perspektiven und ihre möglichen Verschränkungen anhand von Texten aus unterschiedlichen Epochen diskutiert werden.
Wir fragen: Was erzählt uns die Literatur über Schicksal, Recht und Schuld? Können wir aus der Bedeutungsbildung in den künstlichen Welten der Literatur etwas über die Bedeutungsbildung in den künstlichen Welten des Rechts erfahren? Was passiert, wenn wir juristische Texte – Gesetzestexte, Entscheidungen – mit literaturwissenschaftlichen Strategien lesen?
Diese Veranstaltung richtet sich an alle, die Freude an der Arbeit mit literarischen Texten mitbringen und an einer anderen Perspektive auf das Recht interessiert sind. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die erste Sitzung bitte Friedrich Schiller „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ lesen (jede Textausgabe oder frei zugänglich unter http://gutenberg.spiegel.de/buch/der-verbrecher-aus-verlorener-ehre-3329/1).

Termin: Mi, 10:00 – 13:30h, Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Kommentar:
Die Veranstaltung knüpft an die im Grundstudium erworbenen dogmatischen Kenntnisse an. Während diese in den bereichsspezifischen Vorlesungen jedoch meist isoliert dargestellt werden, steht nun das Zusammenspiel der einzelnen Rechtsinstitute bei der Lösung von Fällen im Mittelpunkt. Thematisch werden alle fünf Bücher des BGB abgedeckt, wobei die Schwerpunkte auf dem Schuld- und Sachenrecht liegen.
Das Konzept der Übung baut auf der Fähigkeit zum informierten Rechtsgespräch in den einzelnen Terminen auf. Es ist deswegen unerlässlich, die Themen in Eigenarbeit vorzubereiten, damit in den einzelnen Terminen der Veranstaltung auch wirklich geübt werden kann.
Das obligatorische Leseprogramm enthält zu jedem Übungstermin jeweils Leitentscheidungen der Rechtsprechung, einen Überblicksaufsatz zur Einführung in das Themengebiet sowie Hinweise auf systematische Darstellungen in Lehrbüchern. Wir haben Ihnen die Begleitmaterialien zur Übung bereits zusammengestellt. Sie können diese in digitaler Form vollumfänglich über Ilias ab dem 01.10.2016 abrufen.

Der Zugriff auf die Materialien erfordert eine Anmeldung zur Übung in Ilias. Treten Sie bitte dort dem Kurs „Übung im Zivilrecht“ bei.

Lehrveranstaltungen des SoSe 2016

Herr Prof. Dr. Wielsch befand sich im Sommersemester 2016 in einem Forschungssemester.

Lehrveranstaltungen des WS 2015

Mo, 14:00 – 15:30h, HS II (Hauptgebäude)

Beginn: 19.10.2015

Kommentar
Die Vorlesung bietet einen Überblick über Grundfragen, die sich in jeder heutigen Rechtsordnung stellen: Welche Funktion besitzt Recht in modernen Gesellschaften? Was zeichnet Rechtsnormen aus und in welchem Verhältnis stehen sie zu sozialen Normen, etwa solchen der Moral? Wie werden richterliche Entscheidungen begründet? Was sind Rechtsprinzipien? Was ist „Gerechtigkeit“ und welche Bedeutung hat sie für das positive Recht? Wie wird staatliches Recht legitimiert? Gibt es nicht-staatliches Recht?
Die Veranstaltung möchte eine kritische und eigenständige Auseinandersetzung mit wesentlichen Strukturen und Begriffen des Rechts sowie mit dessen normativen Kernaspekten ermöglichen. Dadurch lassen sich auch rechtspraktische Fragestellungen und Argumentationen besser nachvollziehen. Zugleich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, sich auch in fremden – aber strukturell vergleichbaren – Rechtsordnungen schnell orientieren zu können.
Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Begleitende Texte werden bereitgestellt.

Literatur
Zum Überblick und zur Vorbereitung: Adomeit/Hähnchen, Rechtstheorie für Studenten, 6. Aufl. 2012; Mahlmann, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, 2. Aufl. 2012

Di, 14:00 – 15:30h am 27.10.2015 Hörsaal XIII (Hauptgebäude)
Di, 17:45 – 19:15h am 27.10.2015 Hörsaal XII (Hauptgebäude)
Do, 14:00 – 15:30h am 29.10.2015 Hörsaal XIII (Hauptgebäude)
Do, 16:00 – 17:30h am 29.10.2015 Hörsaal XIII (Hauptgebäude)
Im Wintersemester biete ich gemeinsam mit Prof. Thomas Vesting, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht und Theorie der Medien (Goethe-Universität Frankfurt a.M.) ein Grundlagenseminar zum Thema „Google. Rechtsevolution eines globalen Mediums“ an.

Was 1998 in einer Garage in Kalifornien begann, hat sich zu einem globalen Medienkonzern entwickelt, der neben der Suchmaschine über eine Vielzahl von zunehmend verschränkten Funktionalitäten die Topographie des Internets prägt. Nadelöhr der digitalen Welt, innovativer Zugangsintermediär, Kommunikationsdienstleister, mächtiges Werbe- und Datenunternehmen, Kooperationspartner von Geheimdiensten – Google hat viele Gesichter. Entsprechend fragmentiert sind die Rechtsregimes, die Google umgeben: Nationale und internationale Gerichte haben in teils divergierenden Entscheidungen zahlreiche Einzelfragen entschieden; zugleich wirkt Google als globaler Rechtsakteur über unternehmenseigene Regeln selbst an der Ausgestaltung dieser Rechtsregimes mit. Sie ergeben sich nicht aus einer Strategie des „Fighting the law“ (Shoshana Zuboff), sondern sind als rechtsgebiets- und –ordnungsübergreifendes Netz aus Gerichtsentscheidungen, regulatorischen Maßnahmen und dem Eigen-Recht Googles Ausdruck einer medienspezifischen Rechtsevolution.

„Google-Recht“ ist hybrid über seine Quellen und beteiligten Akteure, mal national, mal global in seiner Reichweite und muss Antworten auf wiederkehrende Kollisionsfragen bieten. Diese erschöpfen sich nicht in der Abwägung individueller Rechtspositionen, sondern betreffen die Medienautonomie in Kollision mit personalen und sozialen Autonomien gleichermaßen. Sie werden aufgeworfen durch das Angebot globaler öffentlicher Netzwerkgüter aus kommerzieller Hand, die Strapazierung von Daten- und Persönlichkeitsschutz bei der Zugangsgewähr zu Wissen, kulturellen Gütern und globaler Kommunikation, die Kopplung von Mensch und Maschine im informationstechnischen System sowie durch den Zugriff von Geheimdiensten auf fusionierte Nutzerdaten. Das Seminar soll untersuchen, wie die Begründungslasten einzelner Rechtsinstitute etwa des Datenschutz-, Persönlichkeits-, Eigentums- oder Internationalen Privatrechts auf diese Kollisionslagen einzustellen sind und welche Funktion insbesondere Grundrechten für die neuen Rechtsbildungen zukommt.

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Studierende aller Studienphasen sowie DoktorandInnen. Es kann als Vorbereitungsseminar gem. § 44 StudProO 2014 belegt werden; bei einer Bewertung mit mindestens „vollbefriedigend“ kann das Seminar ebenso dazu genutzt werden, die Voraussetzung zur Promotionszulassung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 lit. b) bzw. Abs. 4 Satz 1 PromO 2014 zu erfüllen. Studierende der Schwerpunktbereiche 1, 2, 3, 5, 6, 7, 12 sowie 13 können schließlich mit der erfolgreichen Seminarteilnahme nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 StudPrO 2014 eine Schwerpunktbereichsklausur ersetzen.

Wichtig:
Das Seminar richtet sich an besonders interessierte Teilnehmer und weist einige Besonderheiten bei der Organisation und dem Ablauf auf. Bitte setzen Sie sich daher zunächst mit dem Lehrstuhl per Email an privatrechtstheorie@uni-koeln.de oder telefonisch unter 470-1437 in Verbindung. Die Belegung als wahlbereichsklausurersetzendes Seminar und als Seminar nach der PromO erfolgt nicht über KLIPS, sondern über den Lehrstuhl beim Prüfungsamt.
Vorbesprechung
am 20.10. um 18 Uhr in S40 (SSC).

Melden Sie sich gerne bei Interesse und Rückfragen unter privatrechtstheorie@uni-koeln.de.#

Termine:
19.11.2015 (erster Block) und 21.-22.01.2016 (zweiter Block)

Mi. 10:00-13:30h in HS A2 (Hörsaalgebäude)

Beginn: 21.10.2015

Die Veranstaltung knüpft an die im Grundstudium erworbenen dogmatischen Kenntnisse an. Während diese in den bereichsspezifischen Vorlesungen jedoch meist isoliert dargestellt werden, steht nun das Zusammenspiel der einzelnen Rechtsinstitute bei der Lösung von Fällen im Mittelpunkt. Thematisch werden vor allem die ersten drei Bücher des BGB behandelt, ergänzt um ausgewählte Nebengebiete. Das Konzept der Übung baut auf der Fähigkeit zum informierten Rechtsgespräch in den einzelnen Terminen auf. Es ist deswegen unerlässlich, die Themen in Eigenarbeit vorzubereiten, damit in den einzelnen Terminen der Veranstaltung auch wirklich geübt werden kann. Das obligatorische Leseprogramm enthält zu jedem Übungstermin jeweils Leitentscheidungen der Rechtsprechung, einen Überblicksaufsatz zur Einführung in das Themengebiet sowie Hinweise auf systematische Darstellungen. Wir haben Ihnen die Begleitmaterialien zur Übung bereits zusammengestellt. Sie können diese in elektronischer Form vollumfänglich über Ilias ab dem 01.10.2015 abrufen.

Der Zugriff auf die Materialien in elektronischer Form erfordert eine Anmeldung zur Übung in Ilias. Treten Sie bitte dort dem Kurs „Übung im Zivilrecht“ bei.

Lehrveranstaltungen des SoSe 2015

Mo, Mi, 10 – 11.30 Uhr, A 1

Beginn: 13.4.2015

Im Anschluss an das allgemeine Schuldrecht behandelt die Vorlesung einzelne Typen von vertraglichen Schuldverhältnissen anhand von Grundsatzentscheidungen und ausgewählten aktuellen Fällen. Schwerpunkte bilden das Kaufrecht sowie das Miet- und Werkvertragsrecht des BGB. Daneben werden aber auch atypische Vertragsformen wie Leasing und Factoring vorgestellt. Vorausgesetzt werden insbesondere Kenntnisse im allgemeinen Leistungsstörungsrecht. Begleitend zur Vorlesung werden Materialien über Ilias zugänglich gemacht.

Literatur: Kötz, Vertragsrecht, 2. Aufl., 2012; Medicus/Lorenz, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 17. Aufl., 2014; Oetker/Maultzsch, Vertragliche Schuldverhältnisse, 4. Aufl., 2013. Weitere Literaturhinweise erfolgen in der Veranstaltung.

Di, 14 – 15.30 Uhr, S16

Beginn: 14.4.2015

Über seine Grundbegriffe gewinnt das Recht Autonomie gegenüber der Gesellschaft und ihren Konflikten. Grundbegriffe befähigen das Recht, in unterschiedlichen Fallkonstellationen konsistent zu entscheiden. Dennoch ist die Bedeutung von Begriffen wie „Person“ und „Eigentum“ im Recht nicht fixiert, sondern nimmt teil an den Chancen und den Gefahren für die Freiheit des Einzelnen in der modernen Gesellschaft. Diese permanenten Bedeutungsverschiebungen möchte die Vorlesung anhand ausgewählter Konzepte nachzeichnen und dabei fragen, welche rechtlichen Innovationen angesichts zukünftiger Regelungsaufgaben im 21. Jahrhundert erforderlich sein werden:

Wie kann der „Vertrag“ neben punktuellen Austauschbeziehungen auch komplexe, grenzüberschreitende private Rechtsregime mit erheblichen Dritteffekten (zB auf Finanzmärkten) ordnen und sogar als Begründung von modernen Gesellschaften überhaupt dienen (Stichwort: Gesellschaftsvertrag)? Lassen sich „Unternehmen“ in ein Geflecht von Verträgen auflösen, mit welchen Konsequenzen? Welchen Begriff von „Person“ verwendet die personale Rechtsgutslehre im Strafrecht, welchen das Medizinrecht? Welche Veränderungen durchläuft die Unterscheidung „privat/öffentlich“ gerade unter Bedingungen der Digitalisierung von Lebensbereichen? Inwiefern kann der Begriff der „Verfassung“ über das politische System hinaus auch auf andere Gebiete (zB „Wirtschaftsverfassung“) sinnvoll angewendet werden? Welches Leitbild von „Verbrauchern“ kann den mit dem Verbraucherrecht verfolgten Zwecken entsprechen? Wie reflektiert der (verfassungs-)rechtliche Begriff der „Familie“ die Pluralisierung von privaten Lebensformen?

Für diese Einzelstudien werden keine über das Grundstudium hinausreichenden Vorkenntnisse aus den jeweiligen Rechtsgebieten vorausgesetzt. Begleitende Texte werden über Ilias zur Verfügung gestellt.

Literatur: Grimm, Die Zukunft der Verfassung, Band 1/1991, Band 2/2012; Hattenhauer, Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts, 2. Aufl. 2000; Simon (Hrsg.), Rechtswissenschaft in der Bonner Republik, 1994; v. Bogdandy, Grundprinzipien, in: ders./Bast (Hrsg.), Europäisches Verfassungsrecht, 2. Aufl. 2009, S. 13 ff.

Vorbesprechung und Themenvergabe: 21.04.2015, 18 Uhr, im Institut für Bankrecht

Blocktermin: 10.07.2015

Seit längerem wird intensiv und kontrovers darüber diskutiert, ob es neben nationalem Recht und Völkerrecht auch weitere, übernationale Rechtskategorien oder gar selbstständige Rechtsordnungen gibt – etwa der internationalen Wirtschaft („Neue Lex Mercatoria“), des Sports („lex sportiva“) oder des Internets („lex digitalis“). In diesem Zusammenhang stellen sich grundlegende Fragen der Rechtsquellenlehre, Methodik und Entscheidungsfindung durch staatliche Gerichte und Schiedsgerichte.

In dem Seminar wird anhand von grundlegender Texte, Regelwerke und Entscheidungen untersucht, in welchem Maße transnationales Recht existiert, wie die grundlegenden Prinzipien dieses Rechts aussehen und ob es, wie staatliches Recht, kodifizierbar ist. Ein Schwerpunkt wird auf Fragen der Konfliktlösung und Interpretationshoheit über transnationale Normen liegen. In welchem Verhältnis stehen Schiedsgerichtsbarkeit und staatliche Gerichte? Kann der Schutz öffentlicher Interessen über die Entwicklung von Normhierarchien bzw. durch eine „Konstitutionalisierung“ privater Regimes gewährleistet werden?

Die Vergabe der Plätze erfolgt zentral über das Prüfungsamt via KLIPS. Interessenten können sich bei Fragen gern vorab an den Lehrstuhl wenden.

Themenausgabe: 10.02.2015

Blockseminar: 05.06.2015, 09:00 Uhr und 06.06.2015, 10:00 Uhr, jeweils in der Bibliothek des Lehrstuhls

Lehrveranstaltungen des WS 2014

Mo 14 – 15.30 Uhr, Hörsaal II (Hauptgebäude)

Beginn: 13.10.2014

Die Vorlesung bietet einen Überblick über Grundfragen, die sich in jeder heutigen Rechtsordnung stellen: Welche Funktion besitzt Recht in modernen Gesellschaften? Was zeichnet Rechtsnormen aus und in welchem Verhältnis stehen sie zu sozialen Normen, etwa solchen der Moral? Wie werden richterliche Entscheidungen begründet? Was sind Rechtsprinzipien? Was ist „Gerechtigkeit“ und welche Bedeutung hat sie für das positive Recht? Wie wird staatliches Recht legitimiert? Gibt es nicht-staatliches Recht?
Die Veranstaltung möchte eine kritische und eigenständige Auseinandersetzung mit wesentlichen Strukturen und Begriffen des Rechts sowie mit dessen normativen Kernaspekten ermöglichen. Dadurch lassen sich auch rechtspraktische Fragestellungen und Argumentationen besser nachvollziehen. Zugleich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, sich auch in fremden – aber strukturell vergleichbaren – Rechtsordnungen schnell orientieren zu können.
Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Begleitende Texte werden bereitgestellt.

Di, 16 – 17.30 Uhr, Raum 8.217 (Hauptgebäude, Bauteil 8, 2. OG)

Beginn: 14.10.2015, Blockseminar: 31.1.2015

Hinter dem aus der Frühzeit des Mediums stammenden und vielfach
widerlegten Mythos des Internets als „rechtsfreier Raum“ stand
womöglich eine Wahrnehmung, die als solche weiterhin Aufmerksamkeit
verdient. Die durch das Internet aufgeworfenen Rechtsfragen sind nicht
lediglich insofern neuartig, als sie radikal ent-territorialisiert und
eng an rasante technische Entwicklungsprozesse geknüpft scheinen. Das
Internet ist vielmehr gekennzeichnet durch eigentümliche Typen der
Rechtsbildung selbst. Der technischen Dynamik steht eine ähnlich hohe
soziale Dynamik gegenüber, die über das Internet ungekannte Formen
sozialer Kooperation ermöglicht und diese durch oftmals eigene,
spontane Normbildung absichert. Das „Recht des Internets“ bezeichnet
damit kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern die vielfältigen
Mechanismen, über die das Recht technisch ermöglichte, soziale
Innovationen „verfasst“. In welchem Umfang etwa dürfen Intermediäre,
denen wie Google oder Facebook eine Schlüsselfunktion für die
Erschließung des Internets durch den Nutzer zukommt, ihre Dienste bei
entgegenstehenden urheber- oder persönlichkeitsrechtlichen Belangen
anbieten?

Derartige Fragen verlaufen oftmals quer zu der herkömmlichen
rechtlichen Kategorienbildung, die globale Sachverhalte an
Serverstandorte bindet, Internetdienste als ganz und gar „private“
Akteure einstuft und die neuartige Struktur von Gemeinschaftsprojekten
wie der Wikipedia in einzelne Vertragsbeziehungen aufzulösen versucht.
Idee des Seminars ist es, anhand aussagekräftiger Entscheidungen zu
den Grundfunktionalitäten des Internets nachzuvollziehen, wie das
Recht seinem Gegenstand „gerecht“ werden kann. Das Recht des Internets
ist ein Recht „im Werden“, das mit den Eigengesetzlichkeiten des
Internets und seiner sozialen Ordnungsmuster konfrontiert ist. Aus
diesem Grund wird die Arbeit mit den Entscheidungen begleitet durch
Texte, die über die technische, organisatorische und soziale Struktur
des Internets Aufschluss geben.

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Studierende aller Studienphasen sowie
DoktorandInnen. Die Seminarleistung besteht je nach erwünschtem
Nachweis in einem kurzen Impulsvortrag zu einer der Sitzungen oder
einer Präsentation auf Grundlage einer schriftlichen Arbeit. Die
Themenvergabe erfolgt in der ersten und zweiten Seminarsitzung.
Für Studierende der Anfangssemester bietet das Seminar Einblicke in
gegenwärtige Kontroversen und Entwicklungslinien des Rechts und die
Möglichkeit zu erstem eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten.
Fortgeschrittene Studierende und Doktoranden lädt das Seminar zum
kritischen Hinterfragen ihrer „Vorverständnisse“ in der juristischen
Arbeit ein und bietet dabei Gelegenheit, den Erkenntniswert bestimmter
methodischer Zugänge für die eigene Qualifikationsarbeit zu prüfen.
Ferner kann das Seminar bei einer Bewertung mit mindestens
„vollbefriedigend“ dazu genutzt werden, die Voraussetzung zur
Promotionszulassung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 lit. b) bzw. Abs. 4 Satz 1
PromO 2014 zu erfüllen. Studierende der Schwerpunktbereiche 1, 2, 3,
5, 6, 7, 12 sowie 13 können schließlich mit der erfolgreichen
Seminarteilnahme nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 StudPrO 2014 eine
Schwerpunktbereichsklausur ersetzen.

Ablauf
In der ersten Semesterhälfte werden in insgesamt sieben Sitzungen
Einzelfragen anhand von Entscheidungen und begleitenden Texten
analysiert werden. Das Blockseminar zu Semesterende dient dazu,
gewonnene Erkenntnisse zusammenzuführen und in der Diskussion der
Seminararbeiten der TeilnehmerInnen zu vertiefen.

Lektüreprogramm
Die Texte werden im pdf-Format ab dem 10.09.2014 über Ilias bereit gestellt.

Mi, 10 – 13.30 Uhr, A2 (Hörsaalgebäude)

Beginn: 15.10.2015

Die Veranstaltung knüpft an die im Grundstudium erworbenen
dogmatischen Kenntnisse an. Während diese in den bereichsspezifischen
Vorlesungen jedoch meist isoliert dargestellt werden, steht nun das
Zusammenspiel der einzelnen Rechtsinstitute bei der Lösung von Fällen
im Mittelpunkt. Thematisch werden vor allem die ersten drei Bücher des
BGB behandelt, ergänzt um ausgewählte Nebengebiete.
Das Konzept der Übung baut auf der Fähigkeit zum informierten
Rechtsgespräch in den einzelnen Terminen auf. Es ist deswegen
unerlässlich, die Themen in Eigenarbeit vorzubereiten, damit in den
einzelnen Terminen der Veranstaltung auch wirklich geübt werden kann.
Das obligatorische Leseprogramm enthält zu jedem Übungstermin jeweils
Leitentscheidungen der Rechtsprechung, einen Überblicksaufsatz zur
Einführung in das Themengebiet sowie Hinweise auf systematische
Darstellungen. Wir haben Ihnen die Begleitmaterialien zur Übung
bereits zusammengestellt. Sie können diese in elektronischer Form
vollumfänglich über Ilias ab dem 10.09.2014 abrufen.

Der Zugriff auf die Materialien in elektronischer Form erfordert eine
Anmeldung zur Übung in Ilias. Treten Sie bitte dort dem Kurs „Übung im
Zivilrecht“ bei.

Uhrzeit des Blocktermins wird noch bekannt gegeben. Das Seminar findet in der Bibliothek des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie statt (Hauptgebäude, Bauteil 8, 2. OG, Raum 8.217).

Termin des Blocktermins: 21.11.2015

Die Themen werden zu Semesterbeginn ausgegeben, die Vorträge und Diskussionen finden in einem Blocktermin im November statt.

Lehrveranstaltungen des SoSe 2014

Di, Mi, 10 – 11.30 Uhr, Aula 2 (Hauptgebäude)

Beginn: 15.04.2014

Die Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts. Ziel ist es, dass Fälle aus den im zivilrechtlichen Pflichtfachbereich vorgesehenen Untermaterien sicher gelöst werden können.
Im Familienrecht wird behandelt: der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie, die allgemeinen Ehewirkungen und das eheliche Güterrecht, die Ehescheidung, Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Grundzüges des Verwandtschafts- und Kindschaftsrechts.
Im Erbrecht wird behandelt: die Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Erbrechts, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testamentsformen und Erbvertrag), letztwillige Anordnungen des Erblassers, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, das Rechtsverhältnis der Erben untereinander, Pflichtteilsrecht.
Eine Gliederung sowie weitere Literaturempfehlungen werden in der Vorlesung ausgegeben.

Literatur
Als Einführung und Überblick zum
a) Familienrecht: Schwab, Familienrecht, 21. Aufl. 2013
b) Erbrecht: Leipold, Erbrecht, 19. Aufl. 2012

Di 16 – 17.30 Uhr (sieben Termine in der ersten Semesterhälfte) und ein Blocktermin am 11.7.2014 (zweite Semesterhälfte), Raum 2.225 (SSC-Gebäude)

Beginn: 15.04.2014

Rechtskritik schafft einen Unruhepol im Recht. Gleichzeitig wird unser heutiges Rechtsverständnis maßgeblich geschärft in der Konfrontation mit der vielschichtigen Tradition kritischen Rechtsdenkens. Diese setzt – mal mehr, mal weniger konstruktiv – an ganz unterschiedlichen Stellen im Recht und in der Rechtswissenschaft an.

In einer ersten Phase der als Lektüreseminar angelegten Veranstaltung werden wir verschiedene kritische Ansätze jeweils anhand wegweisender Texte erschließen. Wie kann Recht gegenüber seinem politischen Ursprung Eigenständigkeit bewahren? Welchen Machteffekten unterliegt der Rechtsetzungs- und Anwendungsprozess? Wie kann positives Recht aus sich selbst heraus Gerechtigkeit verbürgen? Auf welchen unausgesprochenen Annahmen basieren unsere Rechtsmethode (etwa das Abwägungsparadigma) und Zentralbegriffe unseres Rechtssystems (etwa in Bezug auf ihre geschlechtliche Prägung)?

In einer zweite Phase, die zu Semesterende als Blockveranstaltung abgehalten werden wird, sind die TeilnehmerInnen dazu eingeladen, über die gewonnenen theoretischen Zugänge auf ihre jeweiligen rechtlichen Interessensgebiete zu blicken. Diese Einzelstudien können aus allen drei Rechtsgebieten stammen und sich etwa mit leitenden Paradigmen einzelner, sich derzeit besonders dynamisch entwickelnder Rechtsgebiete befassen (zB Internetrecht, Schiedsverfahrensrecht, Antidiskriminierungsrecht, Datenschutz- und Informationsrecht, Europäisches Strafrecht, Völkerstrafrecht, Medizinstrafrecht, Europarecht etc). Ebenso können wichtige Entscheidungen oder Monographien in den Blick genommen werden. Darüber ein Instrumentarium heutiger Rechtskritik zu entwickeln, erscheint gerade angesichts der tiefgreifenden strukturellen Veränderungen eines „globalisierten“ Rechts unvermindert attraktiv.

Das Seminar richtet sich an Studierende aller Studienphasen sowie Doktoranden. Die Seminarleistung besteht je nach erwünschtem Nachweis in einem kurzen Impulsvortrag zu einer der Sitzungen oder einer Präsentation auf Grundlage einer schriftlichen Arbeit. Die Themenvergabe erfolgt in der ersten und zweiten Seminarsitzung.

Für Studierende der Anfangssemester bietet das Seminar Einblicke in gegenwärtige Kontroversen und Entwicklungslinien des Rechts und die Möglichkeit zu erstem eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten. Fortgeschrittene Studierende und Doktoranden lädt das Seminar zum kritischen Hinterfragen ihrer „Vorverständnisse“ in der juristischen Arbeit ein und bietet dabei Gelegenheit, den Erkenntniswert bestimmter methodischer Zugänge für die eigene Qualifikationsarbeit zu prüfen. Ferner kann das Seminar bei einer Bewertung mit mindestens „vollbefriedigend“ dazu genutzt werden, die Voraussetzung zur Promotionszulassung nach § 3 Abs. 1 b) bzw. § 3 Abs. 2 der PromO zu erfüllen. Studierende der Schwerpunktbereiche 1, 2, 3, 5, 6, 7, 12, 13, 14 sowie 15 können schließlich mit der erfolgreichen Seminarteilnahme nach § 11 Abs. 7 Satz 2 StudPrO eine Schwerpunktbereichsklausur ersetzen.

* Lektüreprogramm *

1. Recht ohne Politik?
Rudolf v. Jhering, Der Kampf ums Recht (1872), 8. Aufl., Frankfurt a.M. 2003
Hermann Kantorowicz, Der Kampf um die Rechtswissenschaft (1906), Baden-Baden 2002

2. Rechtsrealismus
Karl Llewellyn, Some Realism About Realism. Responding to Dean Pound, in: Harvard Law Review 44 (1931), S. 1222 – 1264
Hans Albert, Rechtswissenschaft als Realwissenschaft : das Recht als soziale Tatsache und die Aufgabe der Jurisprudenz, 1993 (36 Seiten)

3. Positivismus als Kritik
Hans Kelsen, Eine Grundlegung der Rechtssoziologie (1915), in: Rechtssoziologie und Rechtswissenschaft, hrsgg. v. Thomas Vormbaum, Baden-Baden 2003, S. 3 – 54

4. Kritik des Positivismus
Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen (1977), Frankfurt a.M. 1984, Kapitel 2, 3. Abschnitt

5. Kritik der Abwägung
Karl-Heinz Ladeur, Kritik der Abwägung in der Grundrechtsdogmatik, Tübingen 2004

6. Kritik der Rechtsgewalt
Robert Cover, Violence and the Word, in: The Yale Law Journal 95 (1986), S. 1601 – 1629
Walter Benjamin, Zur Kritik der Gewalt (1921), in: ders., Zur Kritik der Gewalt und andere Aufsätze, Frankfurt a.M. 1965, S. 29 – 65

7. Geschlecht des Rechts
Lena Foljanty/Ulrike Lembke (Hrsg.), Feministische Rechtswissenschaft, 2. Aufl., Baden-Baden 2011, § 2 (Annegret Künzel, Feministische Theorien und Debatten) u. § 3 (Anja Schmidt, Grundannahmen des Rechts in der feministischen Kritik)

Bemerkung: Zugleich „Vorbereitungsseminar“ nach der neuen StudPrO 2014.

Mo 12 – 13.30 Uhr, Hörsaal XIII (Hauptgebäude)

Beginn: 14.04.2014

Rechtsphilosophie fragt danach, ob das positive Recht auch „richtiges“ Recht ist. Während Dogmatik das geltende Recht darzustellen versucht, bleibt offen, ob dieses auch gerecht ist. Warum sind Rechtsnormen überhaupt verbindlich? Lassen sich zwingende Gründe für einen bestimmten Inhalt von Rechtsnormen finden? Etwa weil sich eine bestimmte Verteilung von Gütern oder die Auferlegung von Pflichten als gerecht erweisen ließe? Bedarf es zur Begründung des Rechts „überpositiver“ Richtigkeitskriterien, etwa der Moral oder Religion? Oder verfügt das Recht über eine eigene, von Moral unabhängige Rationalität?
Die Vorlesung stellt verschiedene rechtsphilosophische Ansätze vor, vermeidet aber eine bloß historisierende Betrachtung. Die Hörer sollen zum selbständigen Nachdenken über Recht angeregt werden: sie sollen in der Lage sein, gegenwärtige rechtsphilosophische Fragestellungen nicht nur zu verstehen, sondern auch selbst Stellung zu nehmen. Um die eigene Urteilskraft zu schulen, ist die Kenntnis einiger grundlegender Argumentationsmuster notwendig, die sich seit der Aufklärung entwickelt haben.
Abgerundet wird die Vorlesung durch die Analyse einiger ausgewählter Grundbegriffe des Rechts (Person, Eigentum, Vertrag, Staat, Verfassung etc.), von denen Einzelheiten aus dem bisherigen Studium bekannt sind, die sich aber erst durch einen Blick auf den philosophischen Legitimationsdiskurs voll erschließen und zusammenfügen.
Begleitmaterialien werden über den Lehrstuhl und über Ilias bereitgestellt.
Auch Nebenfachstudierende und Hörer anderer Fakultäten sind willkommen.

Lehrbücher:
Seelmann, Rechtsphilosophie, 5. Aufl., 2010; Mahlmann, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, 2. Aufl. 2012; von der Pfordten, Rechtsphilosophie – Eine Einführung, 2013
Materialien:
Horn/Scarano (Hrsg.), Philosophie der Gerechtigkeit: Texte von der Antike bis zur Gegenwart, 2002

Voraussichtliche Themenausgabe: flexibel in den Semesterferien vor SS 2014
Voraussichtlicher Seminartermin: Blockseminar 20.6.2014

Lehrveranstaltungen des WS 2013

Mo 14 – 15.30 Uhr, Hörsaal II (Hauptgebäude)

Beginn: 14.10.2013

Die Vorlesung bietet einen Überblick über Grundfragen, die sich in jeder heutigen Rechtsordnung stellen: Welche Funktion besitzt Recht in modernen Gesellschaften? Was zeichnet Rechtsnormen aus und in welchem Verhältnis stehen sie zu sozialen Normen, etwa solchen der Moral? Wie werden richterliche Entscheidungen begründet? Was sind Rechtsprinzipien? Was ist „Gerechtigkeit“ und welche Bedeutung hat sie für das positive Recht? Wie verhält sich das Recht zur Sprache als Medium?
Die Veranstaltung möchte eine kritische und eigenständige Auseinandersetzung mit wesentlichen Strukturen und Begriffen des Rechts sowie mit dessen normativen Kernaspekten ermöglichen. Dadurch lassen sich auch rechtspraktische Fragestellungen und Argumentationen besser nachvollziehen. Zugleich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, sich auch in fremden – aber strukturell vergleichbaren – Rechtsordnungen schnell orientieren zu können. Kenntnisse der Grundlagen des Rechts und jener gemeinsamen Strukturen von Rechtsordnungen sind gerade für international tätige Juristen unentbehrlich.
Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Begleitende Texte werden bereitgestellt.

Di 14 – 15.30 Uhr, S 15 (Seminargebäude)

Beginn: 15.10.2013

Unter Bedingungen der Globalisierung wird die begrenzte Reichweite nationalstaatlicher und völkerrechtlicher Regulierung augenfällig. Damit ist jedoch kein Bedeutungsverlust, sondern ein Bedeutungs- und Strukturwandel des Rechts in der post-nationalen Konstellation verbunden.
Die großen Verteilungsfragen des 21. Jahrhunderts um Zugang zu materiellen (Wohlstand, Nahrung, Energie) wie immateriellen Gütern (Medikamentenpatente, digitale Werke) stellen sich auch als Zukunftsfragen der Rechtswissenschaft. Gleiches gilt für Überlegungen zur „Verfassung“ eines transnationalen Gemeinwesens: Welche Alternativen bestehen zum (derzeit unrealisierbaren und zudem normativ kritisierbaren) Modell einer „Welt-Regierung“?
An die Stelle von staatlicher Politik treten im transnationalen Regulierungsraum vermehrt private Akteure, die im Wege der Selbstregulierung etwa in Wirtschaft, Medien und Sport eigene, autonome Rechtsregimes schaffen. Aktuelle Beispiele von Menschenrechtsverletzungen durch multinationale Konzerne, der Destruktivität entfesselter Finanzmärkte, einer Umwelt gefährdenden Förderung des Freihandels durch die WTO oder Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch private Intermediäre des Internet haben auch Gegenkräfte in einer grenzüberschreitenden Zivilgesellschaft hervorgerufen, zuletzt etwa die „Occupy“-Proteste oder die breite Mobilisierung gegen das ACTA-Abkommen. Worauf können konkurrierende normative Ordnungen eines pluralistischen Weltrechts ihre Legitimität gründen? Welche Maßstäbe gesellschaftlicher Verantwortung sind an „Private Governance Regimes“ anzulegen, die weder einem demokratischen Regelsetzungsprozess folgen noch (in den Augen der herrschenden Meinung) unmittelbar an Grundrechte gebunden sind?
Die Vorlesung richtet sich an Teilnehmer aus verschiedenen rechtswissenschaftlichen Schwerpunktbereichen, aber auch an Studierende anderer Fakultäten. Entsprechend sollen anhand querschnittartiger, konkreter Fallstudien Akteure, Prozesse und Institutionen des globalen Rechts dargestellt und diese mit dem Instrumentarium moderner Gerechtigkeitstheorien einer kritischen Beurteilung unterzogen werden. Wie etwa lassen sich Pflichten gegenüber Menschen in anderen Erdteilen oder zukünftigen Generationen begründen?
Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Alle Begleitmaterialien der Vorlesung werden in einem Reader bereitgestellt.
Hinweis zur Vergabe von Credit Points für StudentInnen im Studium Integrale: Für die aktive Teilnahme an der Veranstaltung werden 2 CP vergeben, für das zusätzliche Verfassen eines Essays 3 CP und für eine bestandene Abschlussklausur insgesamt 4 CP.

Literatur zur Einführung: Henning Hahn, Globale Gerechtigkeit. Eine philosophische Einführung, Frankfurt am Main 2009

Mo 10 – 13.30 Uhr, A2 (Hörsaalgebäude)

Beginn: 16.10.2013

Die Veranstaltung knüpft an die im Grundstudium erworbenen dogmatischen Kenntnisse an. Während diese in den bereichsspezifischen Vorlesungen jedoch meist isoliert dargestellt werden, steht nun das Zusammenspiel der einzelnen Rechtsinstitute bei der Lösung von Fällen im Mittelpunkt. Thematisch werden vor allem die ersten drei Bücher des BGB behandelt, ergänzt um ausgewählte Nebengebiete.
Das Konzept der Übung baut auf der Fähigkeit zum informierten Rechtsgespräch in den einzelnen Terminen auf. Es ist deswegen unerlässlich, die Themen in Eigenarbeit vorzubereiten, damit in den einzelnen Terminen der Veranstaltung auch wirklich geübt werden kann.
Das obligatorische Leseprogramm enthält zu jedem Übungstermin jeweils Leitentscheidungen der Rechtsprechung, mindestens einen Überblicksaufsatz zur Einführung in das Themengebiet sowie systematische Darstellungen. Zudem finden Sie zu jeder Übungseinheit Vertiefungshinweise, deren Durcharbeitung freiwillig ist, aber zur Festigung und Überprüfung des Verständnisses empfohlen wird. Wir haben Ihnen die Begleitmaterialien zur Übung bereits zusammengestellt. Sie können diese in elektronischer Form vollumfänglich über Ilias ab dem 01.09.2013 abrufen.
Der Zugriff auf die Materialien in elektronischer Form erfordert eine Anmeldung zur Übung in Ilias. Treten Sie bitte dort dem Kurs „Übung im Zivilrecht“ bei.

Terminübersicht

1) 16.10.2013: Vertrag und Vertragsschluss
2) 23.10.2013: Recht der AGB
3) 30.10.2013: Drittwirkung von Verträgen
4) 06.11.2013: Nacherfüllungsanspruch
5) 13.11.2013: Allgemeines Schadensrecht
6) 20.11.2013: Verbraucherschutz & IPR
7) 27.11.2013: Bereicherungsrecht
8) 04.12.2013: Deliktsrecht
Klausur 1 – 11.12.2013
9) 18.12.2103: Moderne Vertragstypen: Leasing- & Franchiserecht
10) 08.01.2014: Mobiliarsachenrecht
11) 15.01.2014: Immobiliarsachenrecht
12) 22.01.2014: Familienrecht
13) 29.01.2014: Erbrecht
Klausur 2 – 05.02.2014

Materialien

1. Vertrag und Vertragsschluss: Willenserklärung im Internet; Auslegung; Stellvertretung; Rechtsscheinhaftung
Rspr.: BGHZ 149, 129-139
Aufsatz: Hönn, Entwicklungslinien des Vertragsrechts, JuS 1990, 953-962; Körber, Zivilrechtliche Fallbearbeitung in Klausur und Praxis, JuS 2008, 289-296
Systematik: Oechsler, Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs und das Internet, Jura 2012, 422 ff. (1. Teil), 497 ff. (2. Teil), 581 ff. (3. Teil)
Vertiefung: Leenen, Willenserklärung und Rechtsgeschäft in der Regelungstechnik des BGB, in: Heldrich/u.a., FS Claus-Wilhelm Canaris, 2007, 699-727; MünchKomm/Säcker, Elektronische Willenserklärungen – Wandlungen der Rechtsgeschäftslehre im Zeitalter des Internet, 6. Aufl. 2012, Einleitung, Rn. 182-212

2. Recht der AGB: AGB zwischen Unternehmern; Erstlaufzeit und außerordentliche Kündigung im Fitness-Studiovertrag
Rspr.: BGHZ 103, 316-332; BGH NJW 2012, 1431-1434
Aufsatz: Kötz, Der Schutzzweck der AGB-Kontrolle – Eine Rechtsökonomische Skizze, JuS 2003, 209-214
Systematik: Lorenz/Gärtner, Grundwissen – Zivilrecht: Allgemeine Geschäftsbedingungen; Kötz, Vertragsrecht, 2. Aufl. 2012, Rn. 241-285; Stoffels, AGB-Recht, 2. Aufl. 2009, 339-440 (=AGB-Prüfungsschema)
Vertiefung: E. Schmidt, Grundlagen und Grundzüge der Inzidentkontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen, JuS 1987, 929-936; Harke, Allgemeines Schuldrecht, 2010, 51-68; Löhning/Gietl, Grundfälle zum AGB-Recht, Jus 2012, 393 ff. (1. Teil), 439 (2. Teil); Niebling, Das Recht der AGB im Jahr 2012, NJ 2013, 89-104

3. Drittwirkung von Verträgen: VSZD; DSL; Auskunftshaftung; Sachwalter-/Expertenhaftung
Rspr.: BGHZ 127, 378; BGH NJW 2009, 217
Aufsatz: Grundmann/Renner, Vertrag und Dritter – zwischen Privatrecht und Regulierung, JZ 2013, 379-389; Looschelders/Makowsky, Relativität der Schuldverhältnisse und Rechtsstellung Dritter, JA 2012, 721-728
Systematik: Schwab, Grundfälle zu culpa in contrahendo, Sachwalterhaftung und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte nach neuem Schuldrecht, JuS 2002, 872-878; Medicus/Lorenz, Schuldrecht I Allgemeiner Teil, 20. Aufl. 2012, S. 409-420 (§ 67 Der Vertrag zugunsten Dritter, § 68 Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte)
Vertiefung: Teubner, Expertise als soziale Institution: Die Internalisierung Dritter in den Vertrag, in: Gert Brüggemeier (Hg.), Liber Amicorum Eike Schmidt. Müller, Heidelberg, 2005, 303-334; Koch, § 311 Abs. 3 BGB als Grundlage einer vertrauensrechtlichen Auskunftshaftung, AcP 204 (2004), 59-80

4. Nacherfüllungsanspruch: Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs; Nacherfüllungsort; Gewährleistungsrecht und Konkurrenz zu anderen Rechtsinstituten (insb. zur c.i.c.)
Rspr.: BGH NJW 2011, 2278-2284; BGH NJW 2012, 1073-1080; BGH NJW 2013, 220-223; BGHZ 180, 205-215
Aufsatz: Jaensch, Der Umfang der kaufrechtlichen Nacherfüllung, NJW 2012, 1025 ff.; Bauerschmidt/Harnos, Die Reichweite der Nacherfüllung bei fortschreitender europäischer Privatrechtsangleichung, JA 2012, 256 ff.
Systematik: Sanders, Jura 2013, 608; Augenhofer/Appenzeller/Holm, Nacherfüllungsort und Aus- und Einbaukosten, JuS 2011, 680-686
Vertiefung: Faust, in: Bamberger/Roth, 3. Aufl. 2012, § 439 BGB, Rn. 1-65; Ringe, Der Nacherfüllungsort im Kaufrecht, NJW 2012, 3393 ff; Gsell, Nacherfüllungsort beim Kauf und Transportlast des Käufers, JZ 2011, 988-998; Lorenz, Ein- und Ausbauverpflichtung des Verkäufers bei der kaufrechtlichen Nacherfüllung – Ein Paukenschlag aus Luxemburg und seine Folgen, NJW 2011, 2241-2245

5. Allgemeines Schadensrecht: Naturalrestitution und Schadenskompensation; ersatzfähiger Vermögensschaden; Kommerzialisierung von Nichtvermögensschäden; „Kind als Schaden?“; Behandlungsvertrag
Rspr.: BGHZ 124, 128-146; BGH NJW 2013, 1072-1074
Aufsatz: Kötz/Wagner, Deliktsrecht, 11. Aufl. 2010, Rn. 656-718 (= Art und Umfang der Schadensersatzleistung)
Systematik: Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 23. Aufl. 2011, Rn. 815-873; Katzenmeier, Der Behandlungsvertrag – Neuer Vertragstypus im BGB, NJW 2013, 817 ff.
Vertiefung: Armbrüster, Grundfälle zum Schadensrecht, JuS 2007, 411-418, 508-512, 605-611; Olzen/Kaya, Der Behandlungsvertrag, §§ 630a-h BGB, Jura 2013, 661 ff.

6. Verbraucherschutz & IPR/IZVR: Widerrufsrecht; verbundenes Geschäft; „Button“-Lösung/VRRL; Grundlagen zu Rom I-VO und Brüssel I-VO
Rspr.: BGHZ 183, 235-242; BGH NJW 2010, 2651-2652
Aufsatz: Hager, Grundlagen des Deutschen Verbraucherschutzes, JA 2011, 721-727
Systematik: Staudinger, Europäisches Internationales Privatrecht: Die Rom-Verordnungen, JA 2011, 241-248; Staudinger/Steinrötter, Europäisches Internationales Zivilverfahrensrecht: Alles „Brüssel“, oder was?, JA 2012, 241-249
Vertiefung: Alexander, Neuregelungen zum Schutz vor Kostenfallen im Internet, NJW 2012, 1985-1990; Föhlisch/Dyakova, Fernabsatzrecht und Informationspflichten im Onlinehandel, Anwendungsbereich nach dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, MMR 2013, 3-9; dies., Das Widerrufsrecht im Onlinehandel – Änderungen nach dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, MMR 2013, 71-76; Rauscher/Pabst, Die Entwicklung des Internationalen Privatrechts 2011-2012, NJW 2012, 3490-3497

7. Bereicherungsrecht: Rückabwicklung in Dreipersonenverhältnissen, insb. Anweisungsfälle; Recht des Zahlungsverkehrs
Rspr.: BGHZ 167, 171-178; BGHZ 113, 62-70
Aufsatz: Lorenz, Bereicherungsrechtliche Drittbeziehungen, JuS 2003, 729-733 und 839-845
Systematik: Giesen, Grundsätze der Konfliktlösung im besonderen Schuldrecht: Die ungerechtfertigte Bereicherung, Jura 1995, 169-182 und 234-245 und 281-288
Vertiefung: Flume, Der Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen, AcP 199 (1999), 1-37; Köndgen, Das neue Recht des Zahlungsverkehrs, JuS 2011, 481-489; Kiehnle, Fehlüberweisungen und Bereicherungsausgleich nach der Zahlungsdiensterichtlinie, Jura 2012, 895-901

8. Deliktsrecht: Objektive Zurechnung; Verkehrssicherungspflichten; Produzenten- und Produkthaftung; Allg. Persönlichkeitsrecht
Rspr.: BGHZ 99, 167-181 „Honda“; BGHZ 51, 91-108 „Hühnerpest“; BVerfG NJW 2000, 1021-1026 „Caroline von Monaco“; BGH NJW 2000, 2195-2201 „Marlene Dietrich“; BGH GRUR 2013, 751-755 (Google-Autocomplete-Funktion); BGHZ 195, 30-42 (Keine Haftung des Waldbesitzers bei Astbruch als waldtypischer Gefahr); BGHZ 192, 261-269 (Flucht vor polizeilicher Verkehrskontrolle als aktueller Herausforderungsfall)
Aufsatz: Canaris, Grundstruktur des deutschen Deliktsrechts, Zeitschrift für Versicherungsrecht 2005, 577-584
Systematik: Kötz/Wagner, Deliktsrecht, 11. Aufl. 2010, Rn. 168-202 (Sorgfaltspflicht und objektive Zurechnung) und Rn. 606-655 (Produzenten- und Produkthaftung)
Vertiefung: Kötz/Wagner, Rn. 367-428 (Allg. Persönlichkeitsrecht); Coester-Waltjen, Probleme der Zurechenbarkeit bei Eigenschädigung und Fehlverhalten Dritter, Jura 2001, 412-415; Katzenmeier, Entwicklung des Produkthaftungsrechts, JuS 2003, 943-951

9. Moderne Vertragstypen: Leasing- & Franchiserecht
Rspr.: BGH NJW 2010, 2798-2800; BGH ZIP 2003, 2030-2035
Aufsatz: Greiner, Das Finanzierungsleasing zwischen Vertrag und Gesetz, NJW 2012, 961-966; K. Schmidt, Vom Handelsvertreterrecht zum modernen Vertriebsrecht – Handelsrecht, Vertriebspraxis und Kartellrecht, JuS 2008, 665-673
Systematik: Oetker/Maultzsch, Vertragliche Schuldverhältnisse, 3. Aufl., § 16 Rn. 1-29 und 43-46 (Atypische und gemischte Verträge; insb. Franchisevertrag); Wolf, Die Rechtsnatur des Finanzierungsleasings, JuS 2002, 335-336
Vertiefung: Löhnig/Gietl, Grundfälle zum Finanzierungsleasing, JuS 2009, 491-496; Teubner, Profit sharing als Verbundpflicht? Zur Weiterleitung von Netzvorteilen im Franchise-System, ZHR 168 (2004), 78-96

10. Mobiliarsachenrecht: Anwartschaftsrecht; Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Rspr.: BGHZ 50, 45-52; BGHZ 41, 157-166; BGHZ 55, 176-180
Aufsatz: Wolf, Beständigkeit und Wandel im Sachenrecht, NJW 1987, 2647-2652.
Systematik: Wolf/Wellenhofer, Sachenrecht, 26. Aufl. 2011, § 14 – Der Eigentumsvorbehalt, 156-196; Ebenroth/Zeppernick, Nutzungs- und Schadensersatzansprüche im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, JuS 1999, 209-216
Vertiefung: Roth, Fälle zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, JuS 1997, 518-522 (1. Teil – Grundlagen) und 710-714 (2. Teil – Schadensersatzansprüche des Eigentümers) und 897-901 (3. Teil – Ansprüche des Eigentümers auf Nutzungsherausgabe) und 1087-1091 (4. Teil – Ansprüche des Besitzers auf Ersatz von Verwendungen); Armgardt, Das Anwartschaftsrecht – dogmatisch unbrauchbar, aber examensrelevant, JuS 2010, 486-490

11. Immobiliarsachenrecht: Vormerkung; Sicherungsgrundschuld; Gutgläubiger
Erwerb; § 47 Abs. 2 GBO (ERVGBG)
Rspr.: BGHZ 54, 56-65; BGH NJW 2010, 2041-2046
Aufsatz: Weller, Die Sicherungsgrundschuld, JuS 2009, 969-975; Lautner, Alles wieder beim Alten? – Die gesetzliche Neuregelung zur Teilnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts am Grundstücksverkehr, DNotZ 2009, 650-677
Systematik: Hager, Die Vormerkung, JuS 1990, 429-439; Bülow, Die Sicherungsgrundschuld als gesetzlicher Tatbestand, ZJS 2009, 1-6
Vertiefung: Löhnig/Gietl, Grundfälle zur Vormerkung, JuS 2008, 102-107; Stürner, Der Darlehensrückzahlungsanspruch der Banken und der Schutz des Eigentümers belasteter Grundstücke, JZ 2010, 774-779

12. Familienrecht: Rückforderung von Zuwendungen in der Ehe, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und seitens der Schwiegereltern; Schlüsselgewalt
Rspr.: BGHZ 177, 193-211; BGHZ 184, 190-209
Aufsatz: Henke/Keßler, Die Rückforderung von Zuwendungen nach endgültiger Trennung, JuS 2011, 583-588 und 686-691
Systematik: Schwab, Familienrecht, 19. Aufl. 2011, Rn. 234-259 (§ 32 Rechtsgeschäftliche Beschränkungen in der Zugewinngemeinschaft), Rn. 159-187 (§ 26 Die Schlüsselgewalt), Rn. 125-134 (§ 23 Die Mitarbeit im Betrieb des anderen Ehegatten)
Vertiefung: Medicus, Gedanken zur „Schlüsselgewalt“, in: Hofer/Klippel/Walter (Hg.), Perspektiven des Familienrechts, FS Schwab, 2005, 359-373; Sorge, Condictio ob rem und Rückabwicklung gemeinschaftsbezogener Zuwendungen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, JZ 2011, 660-671; Struck, Partnerschaftliche Solidarität durch Privatautonomie statt durch Schlüsselgewalt!, FF 2004, 107-110

13. Erbrecht: Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge; Rechtsgeschäfte unter Lebenden für den Todesfall
Rspr.: RGZ 83, 223-231 (Bonifatius-Fall); BGH NJW 2008, 2702-2705 (Widerruf der Bezugsberechtigung aus Lebensversicherung durch Erben des Versicherungsnehmer)
Aufsatz: Röthel, Erbrechtliche Verfügungen, Jura 2013, 773-779; Röthel, Erbrechtliche Ansprüche, Jura 2013, 583-593; Smid, Probleme bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen, JuS 1987, 283-289;
Systematik: Irmgrund/Reese, Grundfälle zur gewillkürten Erbfolge, Jura 2006, 565-571; Leipold, Erbrecht, 19. Auflage 2012, § 17 (Rechtsgeschäfte unter Lebenden für den Todesfall)
Vertiefung: Gubitz, Der Wettlauf zwischen Erben und Begünstigtem beim Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist vermeidbar!, ZEV 2006, 333-338

Ausgabe des Themas: flexibel in den Semesterferien vor WiSe 2013/2014
Blockseminartermin: voraussichtlich 13.12.2013