Der Rat „Justiz und Inneres“ der Europäischen Union bespricht den Verordnungsvorschlag über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht.

Am 13./14. Dezember 2011 wurde der Verordnungsvorschlag über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht im Rat „Justiz und Inneres“ auf der Basis eines Berichts der polnischen Ratspräsidentschaft diskutiert. Laut Pressemitteilung bestätigte die Debatte einige der in diesem Bericht angemerkten Punkte, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wohl noch einer abschließenden Klärung bedürfen. Insbesondere waren die folgenden Aspekte Gegenstand der Diskussion:

– der persönliche, sachliche und territoriale Anwendungsbereich des Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts;
– das Verhältnis zwischen dem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht und den verschiedenen nationalen Vertragsrechtsordnungen;
– die Konsequenzen der Wahl des Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts durch die Vertragsparteien bzw. die Konsequenzen einer unwirksamen Rechtswahl sowie Verbraucherschutzvorschriften bzgl. einer solchen Rechtswahl;
– Berichterstattungspflichten der Mitgliedsstaaten, dabei insbesondere die geplante online Datenbank für nationale Gerichtsurteile;

Hinsichtlich des weiteren Verfahrens hatte die polnische Ratspräsidentschaft vorgeschlagen, die Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Verordnung zu vertagen bis die oben genannten inhaltlichen Punkte geklärt und die wirtschaftlichen Folgen des Entwurfs abschließend untersucht worden seien. Eine Äußerung des Rats zu diesem Vorschlag blieb aus. Die Pressemitteilung des Rats „Justiz und Inneres“ in englischer Sprache ist hier abrufbar.