Ort:
Universität zu Köln, Aula 2

Datum:
Do 11. Dez 2014, 19.30 Uhr

Form:
Podiumsgespräch

Informationen:
Eintritt frei. Keine Anmeldung.

Im Zuge der Debatte über das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) ist ein Mechanismus erstmals öffentlich auf den Prüfstand gekommen, der über Jahrzehnte die Praxis von Auslandsdirektinvestitionen bestimmt. Die Grundstruktur der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit entstand vor der Folie entwicklungspolitischer Leitideen und einer Weltwirtschaftsordnung, die sich seitdem wesentlich gewandelt haben. Folgt daraus ein Reformdruck, dem innerhalb des derzeitigen Rahmens entsprochen werden kann?

Unter dem Titel Wer soll’s richten? Perspektiven des Investitionsschutzes im TTIP-Freihandelsabkommen fragt daher der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie im Rahmen der Reihe Normative Welten danach, ob und ggf. in welcher Gestalt Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ein zukunftsweisendes Verfahren internationaler Konfliktlösung bietet, das auch im TTIP aufgenommen werden sollte. In einem namhaft besetzten Podiumsgespräch unter Moderation von Prof. Dr. Dan Wielsch am 11.12.2014 um 19.30 Uhrin der Aula 2 im Hauptgebäude diskutieren mit dem Publikum:

Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D.,
Prof. Dr. Isabel Feichtner, LL.M. (Cardozo), Goethe-Universität Frankfurt a.M.,
Dr. Stephan Schill, LL.M. (NYU), MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg und Gutachter für das BMWi zu CETA, sowie
Rupert Schlegelmilch, Direktor, Generaldirektion Handel/B, Europäische Kommission.

Eingangs sollen die wirtschafts- und justizpolitischen Grundannahmen diskutiert werden, auf die sich ein eigenständiges Rechtsschutzsystem für Auslandsinvestitionen stützt. Welche Besonderheiten gelten insofern im Verhältnis rechtsstaatlicher Industrienationen zueinander und wie wird dem in den Vertragsentwürfen zu CETA und TTIP Rechnung getragen? Innerhalb einer an Phänomenen des Rechtspluralismus interessierten Reihe wird besonderes Augenmerk der Frage geschenkt, ob Investitionsschiedsgerichtsbarkeit rechtliche Parallelregimes entstehen lässt, in denen Belange des Gemeinwohls und Prinzipien anderer völkerrechtlicher Teilordnungen strukturell kaum Berücksichtigung finden (können). Hat sich in der Schiedspraxis ein kleiner Kreis von Berufsträgern verselbständigt, der nun durch Präjudizienorientierung den Staaten die Rolle als „Herren der Verträge“ streitig macht? Liegen Perspektiven einer demokratischen Ausgestaltung der Investitionsschiedspraxis gerade im Vertrauen auf autonome Prinzipienbildung (in der Tradition der privaten Handelsschiedsgerichtsbarkeit) oder ist ein Umdenken auf einen öffentlich-rechtlichen Analyserahmen (in der Tradition zwischenstaatlicher Konfliktlösung) erforderlich?

Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Natterer GmbH, Esslingen, gilt herzlicher Dank für die Fotografie der Roben.